VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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CaravElla
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VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

Mein Vanagon hat die üblichen Abweichungen an 5 Stellen zwischen der im Rahmen eingeschlagenen Fahrgestellnummer und der auf der US-plate hinter der Windschutzscheibe. Hat jemand von euch eine Zulassungsbescheinigung zur Hand, wo auf diese Abweichung hingewiesen wird? Das würde helfen den TÜV-Prüfer davon zu überzeugen, dass das Standard ist.

Gruß aus Kölle

Burkhard mit dem Vanagon noch ohne Vollabnahme :oops:
Es begann mit der Idee, dass EIN Zweitwagen Spaß machen und nützlich sein soll.....
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burger
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von burger »

Was sollen das für (übliche) Abweichungen sein? Kenne sowas nicht, hatte aber auch bisher keine T3s als USA Import (dafür andere).
Trotzdem habe ich die Dinger hinter der Windschutzscheibe abgemacht, interessiert hier doch keinen- oder scheinbar in deinem Fall: Sorgt nur für Verwirrung.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

burger hat geschrieben: 03.02.2021, 22:57 Was sollen das für (übliche) Abweichungen sein? Kenne sowas nicht, hatte aber auch bisher keine T3s als USA Import (dafür andere).
Trotzdem habe ich die Dinger hinter der Windschutzscheibe abgemacht, interessiert hier doch keinen- oder scheinbar in deinem Fall: Sorgt nur für Verwirrung.
Hi Markus,
wo die deutsche VIN die "Z" als Lückenbüßer hat, ist bei der für die ansonsten gleiche für die USA ein Buchstaben-/Zahlencode. Title und Importpapiere tragen die US-Variante, am Rahmen ist die in D übliche eingeschlagen. Mit einfach Abmachen ist da also nichts. Verwirrung beim diesbezüglich nicht erfahrenen TÜV-Prüfer ist die Folge. Also suche ich nach Auswegen. Und mein Vanagon ist ja nicht der einzige hier im Forum, daher die Frage.
Bon nuit, oder so.
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von puckel0114 »

Frag die mal:
http://www.klassiker-garage-west.de/

Die holen momentan im großen Stil T3`s aus den USA und machen hier auch TÜV drauf.
Die werden wohl wissen wie es geht.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CBSnake »

Hi,

VW Nutzfahrzeuge mal fragen?
Die haben zumindest die US Fin in der Datenbank dafür die Rahmennummer nicht.
Die sollten doch bestätigen können, daß dies so seine Richtigkeit hat.

Grüße
Achim
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matzmann
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von matzmann »

Das sollte sich doch mit einem einfachen Anruf bei seiner eigenen Technik Abteilung klären lassen oder?
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

CBSnake hat geschrieben: 04.02.2021, 07:49 Hi,

VW Nutzfahrzeuge mal fragen?
Die haben zumindest die US Fin in der Datenbank dafür die Rahmennummer nicht.
Die sollten doch bestätigen können, daß dies so seine Richtigkeit hat.

Grüße
Achim
Hallo Achim,
mit denen habe ich gestern gesprochen und lautes Kopfschütteln bekommen. Der TÜV habe alle Infos, der Prüfer sollte intern nachfragen.
Aber danke für den Tipp.

Gruß
Burkhard
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von KarmannTobi »

Hallo Burkhard,

ich habe dieses Procedere vor ein paar Jahren durch, nachdem ein TÜV-Prüfer kurz vorm Urlaub die Plakette verweigert hat auf Grund der unterschiedlichen VIN's.
Meine damalige Unwissenheit darüber hat auch nicht geholfen - beim Re-Import durch den vorletzten Vorbesitzer wurde die VIN hinter der Scheibe im deutschen Brief eingetragen, nicht die vom Rahmen. Ich habe nur die überprüft, da ich auch nicht wußte, dass sie sich unterscheiden.
Der TÜV hat das jahrelang auch nicht bemerkt...
Also Problem kurz vor dem Urlaub angegangen:
Bei der örtlichen Zulassungsstelle Kontakt mit einer fähigen Person aufgenommen und gefragt, was an Unterlagen notwendig oder aber ausreichend ist. Zuerst kam die Anforderung eines offiziellen Schreibens von VW, dass beide VIN's zu ein und dem selben Fahrzeug gehören. Das habe ich eingeleitet, sollte aber zu lange dauern. Dann kam mir die Idee, einen Bekannten in einem VW Autohaus anzufragen, ob er Zugriff auf die Auslieferungsliste meines Fahrzeugs hat und ob da beide VIN's ausgewiesen sind - Bingo! Beide VIN's waren aufgeführt. Da er die Liste nicht ausdrucken konnte, hat er mir einen Screenshot gemacht und geschickt.
Damit konnte ich die (vernünftige) Dame von der Zulassung überzeugen, sie hat den Rest organisiert und ich habe den Wagen bei Ihr und einem TÜV-Prüfer vorgefahren. Die zwei VIN's wurden dann überprüft, die richtige VIN eingetragen und gut war's. Ich konnte in Urlaub fahren...
Die Bescheinigung von VW ist aber dann auch relativ zügig eingetroffen.
Du solltest also erstmal Kontakt aufnehmen und abklären. Und vielleicht kennst Du ja jemanden in einem VW-Autohaus, der Dir helfen kann. Meine Quelle ist leider inzwischen versiegt...
Guude Tobias
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von typefour »

Hallo Burkhard,

ich habe zu dieser Abweichung eine Eintragung in den Papieren bei meinem aus den USA reimprotierten Passat 32b syncro. Falls Du davon eine Kopie haben möchtest bitte PN.

Gruß,
Udo
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn es ein aaS beim TÜV war, ....
Er sollte damit auch die Originalität z.B. der Motorausstattung erschließen können. Auch sollte er über die nach US-Recht vorgegebene Position einer VIN hinter der Windschutzscheibe Bescheid wissen und dass damit die Nummer unten am Querträger für in USA ausgestellte Papiere irrelevant ist.
In der EU wurde zu Zeiten des T3 ab Modelljahr 1981 die VIN nach Richtlinie 76/114/EWG vergeben. Damit EU- und US-VIN beide ISO 3779-kompatibel sind (also gleiche Länge haben), gibt es eben in der EU ggf. die Füllzeichen.
Beide VIN sollten meines Wissens aber bis auf die 4 bis 6 und 9 identisch sein.
Hier mal die US-VIN aufgeschlüsselt:
Stelle / Inhalt
1 / Herkunftsland-/Erdteilcode
2/ Hersteller
3 / Fahrzeugart
4 / Serie (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
5 / Motorkennung (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
6 / Rückhalteystem (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
7+8 / Modell
9 / Check code 0-9,X berechnet nach NHTSA-Code (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
10 / Modelljahr
11 / Fertigungsstätte
12- 17 / fortlaufende Nummer im Modelljahr

4 bis 9 sind der sog. fahrzeugbeschreibende Teil der VIN.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CBSnake »

Hi,

ja, die FIN hat halt Z anstelle der Zahlen und Buchstaben bei der VIN
erWin kennt übrigens nur die VIN, die zugehörige FIN ist dort unbekannt.
Grüße
Achim
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

puckel0114 hat geschrieben: 04.02.2021, 07:32 Frag die mal:
http://www.klassiker-garage-west.de/

Die holen momentan im großen Stil T3`s aus den USA und machen hier auch TÜV drauf.
Die werden wohl wissen wie es geht.
Hi Volkmar,
ein hilfreicher Hinweis. Das ist André Langohr, der mir den Kontakt zu jemanden beim TÜV genannt hat, der sich auskennt. Den habe ich an den weitergegeben, der noch wegen der Vollabnahme meines Vanagon rum rätselt. Vielleicht löst das ja den Knoten.
Gruß
Burkhard
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

KarmannTobi hat geschrieben: 04.02.2021, 10:01 Hallo Burkhard,

ich habe dieses Procedere vor ein paar Jahren durch, nachdem ein TÜV-Prüfer kurz vorm Urlaub die Plakette verweigert hat auf Grund der unterschiedlichen VIN's.
Meine damalige Unwissenheit darüber hat auch nicht geholfen - beim Re-Import durch den vorletzten Vorbesitzer wurde die VIN hinter der Scheibe im deutschen Brief eingetragen, nicht die vom Rahmen. Ich habe nur die überprüft, da ich auch nicht wußte, dass sie sich unterscheiden.
Der TÜV hat das jahrelang auch nicht bemerkt...
Also Problem kurz vor dem Urlaub angegangen:
Bei der örtlichen Zulassungsstelle Kontakt mit einer fähigen Person aufgenommen und gefragt, was an Unterlagen notwendig oder aber ausreichend ist. Zuerst kam die Anforderung eines offiziellen Schreibens von VW, dass beide VIN's zu ein und dem selben Fahrzeug gehören. Das habe ich eingeleitet, sollte aber zu lange dauern. Dann kam mir die Idee, einen Bekannten in einem VW Autohaus anzufragen, ob er Zugriff auf die Auslieferungsliste meines Fahrzeugs hat und ob da beide VIN's ausgewiesen sind - Bingo! Beide VIN's waren aufgeführt. Da er die Liste nicht ausdrucken konnte, hat er mir einen Screenshot gemacht und geschickt.
Damit konnte ich die (vernünftige) Dame von der Zulassung überzeugen, sie hat den Rest organisiert und ich habe den Wagen bei Ihr und einem TÜV-Prüfer vorgefahren. Die zwei VIN's wurden dann überprüft, die richtige VIN eingetragen und gut war's. Ich konnte in Urlaub fahren...
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Du solltest also erstmal Kontakt aufnehmen und abklären. Und vielleicht kennst Du ja jemanden in einem VW-Autohaus, der Dir helfen kann. Meine Quelle ist leider inzwischen versiegt...
Hallo Tobi,
den Kontakt zu einem Händler habe ich, aber der findet nur die US-VIN im Service-Portal, eben die gleiche, die Volkswagen Classic im Zertifikat ausweist...
Trotzdem danke für den Tipp
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

neujoker hat geschrieben: 04.02.2021, 10:17 Wenn es ein aaS beim TÜV war, ....
Er sollte damit auch die Originalität z.B. der Motorausstattung erschließen können. Auch sollte er über die nach US-Recht vorgegebene Position einer VIN hinter der Windschutzscheibe Bescheid wissen und dass damit die Nummer unten am Querträger für in USA ausgestellte Papiere irrelevant ist.
In der EU wurde zu Zeiten des T3 ab Modelljahr 1981 die VIN nach Richtlinie 76/114/EWG vergeben. Damit EU- und US-VIN beide ISO 3779-kompatibel sind (also gleiche Länge haben), gibt es eben in der EU ggf. die Füllzeichen.
Beide VIN sollten meines Wissens aber bis auf die 4 bis 6 und 9 identisch sein.
Hier mal die US-VIN aufgeschlüsselt:
Stelle / Inhalt
1 / Herkunftsland-/Erdteilcode
2/ Hersteller
3 / Fahrzeugart
4 / Serie (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
5 / Motorkennung (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
6 / Rückhalteystem (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
7+8 / Modell
9 / Check code 0-9,X berechnet nach NHTSA-Code (in EU bei VW ggf. Füllzeichen Z)
10 / Modelljahr
11 / Fertigungsstätte
12- 17 / fortlaufende Nummer im Modelljahr

4 bis 9 sind der sog. fahrzeugbeschreibende Teil der VIN.
Hallo Joachim,
ich drucke deinen Beitrag aus und sende ihn dem Prüfer zu. Vielleicht ist das ein weiterer Baustein, der zur Überzeugung des Prüfers beiträgt.
Danke dafür
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

typefour hat geschrieben: 04.02.2021, 10:03 Hallo Burkhard,

ich habe zu dieser Abweichung eine Eintragung in den Papieren bei meinem aus den USA reimprotierten Passat 32b syncro. Falls Du davon eine Kopie haben möchtest bitte PN.

Gruß,
Udo
Hallo Udo,
du hast gleich eine PN
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von *Christian* »

Servus!

Ich habe hier noch den Brief meines alten Vanagon westfalia liegen. Im Brief steht die "deutsche" und unter Bemerkungen: orig. US-FZ- Identifizierungsnummer: WV2.........

Falls dir sowas helfen sollte, schick mir ne pn, dann kann ich dir das Ding einscannen / kopieren...

Grüßle Christian :cafe
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

*Christian* hat geschrieben: 04.02.2021, 18:02 Servus!

Ich habe hier noch den Brief meines alten Vanagon westfalia liegen. Im Brief steht die "deutsche" und unter Bemerkungen: orig. US-FZ- Identifizierungsnummer: WV2.........

Falls dir sowas helfen sollte, schick mir ne pn, dann kann ich dir das Ding einscannen / kopieren...

Grüßle Christian :cafe

Hallo Christian,
PN geht gleich raus. Ich sammle :g5
Gruß Burkhard
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

Ihr wisst schon wie klasse ihr seid!? So viel relevante Info in kürzester Zeit, das spricht für sich :bet .

Mir kam zwischenzeitlich noch die Idee die Stiftung AutoMuseum Volkswagen anzurufen, denn von der habe ich kurz nach dem Kauf des Vanagon ein Datenblatt und ein Zertifikat "gekauft". Und siehe da, dort gibt es Info:
  • Volkswagen hat in den Systemen für die US-Exporte nur die US-VIN gespeichert, weil die EU-VIN nur ein Auszug daraus ist und weniger Infos beinhaltet
  • Die relevante VIN für diese Fahrzeuge ist also nicht die im Rahmen eingeschlagene, sondern die auf dem Plate hinter der Windschutzscheibe
  • Die technischen Überwachungsorganisationen haben diese Information vorliegen
Nichtsdestotrotz will mir der freundliche Mitarbeiter basierend auf meinem Datenblatt einen Zweizeiler zusenden, der die faktische Übereinstimmung der beiden VIN an meinem Fahrzeug für den TÜV (nochmal) bescheinigt.

Es wäre doch gelacht, wenn ich (bzw. genaugenommen der Vanagon) mit so viel Unterstützung nicht Vollabnahme und Zulassung bekomme.

Ein Hoch auf euch!

Burkhard
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von Jens Brownstar »

Hi,
Deine Sammlung sollte inzwischen ja eigentlich ausreichend sein. Deswegen nur der Vollständigkeit halber:
Auf Wikipedia ist das unter „Arten“ auch ausführlich beschrieben.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu ... ungsnummer

Gruß, Jens
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

Jens Brownstar hat geschrieben: 04.02.2021, 19:28 Hi,
Deine Sammlung sollte inzwischen ja eigentlich ausreichend sein. Deswegen nur der Vollständigkeit halber:
Auf Wikipedia ist das unter „Arten“ auch ausführlich beschrieben.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu ... ungsnummer

Gruß, Jens
Hallo Jens,
mit den zusammengetragenen Informationen zum Thema könnten wir sowas wie ein Standardwerk herausgeben. Eines ist sicher: wer mit Google und/oder der Suchfunktion im Forum umzugehen weiß, hat in einem Thread alles was er/sie/es benötigt.
Gruß
Burkhard
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von matzmann »

Nach dem ganzen Heck Meck würde mich interessieren ob Du wirklich bei einer technischen Prüfstelle des TÜVs warst?
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

matzmann hat geschrieben: 04.02.2021, 22:48 Nach dem ganzen Heck Meck würde mich interessieren ob Du wirklich bei einer technischen Prüfstelle des TÜVs warst?
Ich war nicht bei einer Prüfstelle, sondern der Gutachter des TÜV kommt zu mir respektive in die Werkstatt. Warum die Frage? Siehst du einen Unterschied zwischen hinfahren und kommen lassen? :gr
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

Um das abzurunden: von Tobi und von Achim kam der Hinweis auf Volkswagen (Nutzfahrzeuge). Da war ich nicht weitergekommen. Ich habe mir dann aber das Datenblatt nochmal zur Hand genommen und gesehen, dass das ebenso wie das Zertifikat von der Stiftung Volkswagen ausgestellt ist. Dort habe ich angerufen und hatte heute morgen eine Mail im Posteingang, die nun den letzten Zweifel bei jedem noch so skeptischen Prüfer ausräumen sollte:

Ihr Volkswagen Typ 255 4C3 VANAGON GL ist, wie für den nordamerikanischen Markt üblich, mit zwei Vehicle Identification numbers (VIN) ausgestattet. Über die im Datenblatt stehende VIN *WV2 YB0 25 9LH xxxxxx* ist das Volkswagen Nutzfahrzeug im Zentralarchiv der Volkswagen AG hinterlegt. Für die Produktionssteuerung wurde die übliche VIN *WV2 ZZZ 25 ZLH xxxxxx* am Rahmen (Querträger unter dem Beifahrersitz, an Spritzwasser geschützter Stelle) der Rohkarosserie eingeschlagen. Beide Nummern gehören zu einem Fahrzeug.


Mit freundlichen Grüßen

Stiftung AutoMuseum Volkswagen

Dieselstraße 35

38446 Wolfsburg
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von matzmann »

CaravElla hat geschrieben: 04.02.2021, 22:56
matzmann hat geschrieben: 04.02.2021, 22:48 Nach dem ganzen Heck Meck würde mich interessieren ob Du wirklich bei einer technischen Prüfstelle des TÜVs warst?
Ich war nicht bei einer Prüfstelle, sondern der Gutachter des TÜV kommt zu mir respektive in die Werkstatt. Warum die Frage? Siehst du einen Unterschied zwischen hinfahren und kommen lassen? :gr
Das macht evtl. einen Unterschied bezüglich des Ausbildungsstandes. Mich wundert einfach das diese Frage auftaucht und sich nicht kurz durch ein Telefonat des Prüfers mit seiner technischen Leitung klären läßt, sowas hätte ich vom TÜV (TP) nicht erwartet, von einem selbständigen TÜV/GTÜ/KÜS usw. Prüfer schon eher, da liegt einiges im Argen. Da ich Ausbildung in dem Bereich mache ist das schon interessant für mich.
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

matzmann hat geschrieben: 05.02.2021, 12:26
CaravElla hat geschrieben: 04.02.2021, 22:56
matzmann hat geschrieben: 04.02.2021, 22:48 Nach dem ganzen Heck Meck würde mich interessieren ob Du wirklich bei einer technischen Prüfstelle des TÜVs warst?
Ich war nicht bei einer Prüfstelle, sondern der Gutachter des TÜV kommt zu mir respektive in die Werkstatt. Warum die Frage? Siehst du einen Unterschied zwischen hinfahren und kommen lassen? :gr
Das macht evtl. einen Unterschied bezüglich des Ausbildungsstandes. Mich wundert einfach das diese Frage auftaucht und sich nicht kurz durch ein Telefonat des Prüfers mit seiner technischen Leitung klären läßt, sowas hätte ich vom TÜV (TP) nicht erwartet, von einem selbständigen TÜV/GTÜ/KÜS usw. Prüfer schon eher, da liegt einiges im Argen. Da ich Ausbildung in dem Bereich mache ist das schon interessant für mich.
Jetzt verstehe ich deine Frage. Ohne das jetzt hier weiter vertiefen zu wollen (das wäre dann Thema für eine PN) scheint mir, dass es für TÜV-Mitarbeiter - und um einen solchen geht es hier - eine Herausforderung ist Prüfaufgaben nachzukommen, die vom Alltäglichen abweichen. US-(Re-)Importe kommen wohl seltener vor und dem Kollegen hier war das Thema bisher offenbar vollkommen fremd.
Es begann mit der Idee, dass EIN Zweitwagen Spaß machen und nützlich sein soll.....
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

Was auch immer am Ende den Ausschlag gegeben hat: Par. 21 und 23 sind erledigt. Der Prüfer hat zur FIN die passende Bemerkung für die Zulassungsstelle formuliert. Und los geht's, dachte ich.

Am Dienstag war der vor 6 Wochen (!) reservierte Termin bei der Zulassungsstelle in Köln. Ich war pünktlich, der Aufruf zum Termin kam eine Viertelstunde später, aber: die durchaus freundliche Mitarbeiterin am Schalter erklärte mir, dass die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der EU nur von einem besonderen Sachgebiet bearbeitet werden könne. Dabei hatte ich vorher angerufen und nachgefragt... Sie war besonders freundlich und hat mit den zuständigen Kollegen telefoniert, aber die hatten für den gleichen Tag keinen Termin frei.

Ich bekam von ihr eine Rufnummer, bei der schon nach dem 6ten erfolglosen Anruf eine ebenfalls sehr freundliche Mitarbeiterin abnahm. Nun habe ich einen neuen Termin für nächste Woche...
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von 14Feuerwehr245 »

Moin Burkhard,

es ist ja ansich schon ungewöhnlich das Du im Fastelovend einen Termin bekommst das konnte nicht klappen. :mrgreen:
Viel Erfolg bei der Abnahme und der anschließenden Rundfahrt um den Dom.

Schöne Grüße von der Wassserkunst an die Leine nach Kölle
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

Fasteloovend? Was ist Fasteloovend? :tl
Ist dieses Jahr ausgefallen. Aber nächstes Jahr geht's wieder rund :bier :g5 :kuss
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von 14Feuerwehr245 »

Einen Link für Dich Burkhard obwohl der Fastelovend schon zwei Abende her ist. Dann ist es auch wieder gut mit der Jeckenzeit.
https://m.youtube.com/watch?v=yyZyC5f489k
:bier
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Re: VIN USA und Vollabnahme Paragraph 21 in D

Beitrag von CaravElla »

14Feuerwehr245 hat geschrieben: 18.02.2021, 21:15 Einen Link für Dich Burkhard obwohl der Fastelovend schon zwei Abende her ist. Dann ist es auch wieder gut mit der Jeckenzeit.
https://m.youtube.com/watch?v=yyZyC5f489k
:bier
Schöne Grüße von der Wassserkunst an der Leine nach Kölle
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Aufhören! Ich bin Gitarrist in unserer Fasteloovends-Veedels-Band und das gehört zu unserem Repertoire. Da war nix mit Proben und Auftritten in dieser Session. Den Schmerz werden die meisten hier jetzt nicht verstehen. Vielleicht gibt es ja ein Jeck im Sommer, dann holen wir einiges nach :dance
Und jetzt Schluss mit lustig
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