Doka mit PKW-Zulassung????

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Doka-Pi
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Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Doka-Pi »

Hallo Leute,

was für eine TSN hat eine Doka mit PKW Zulassung?
Bin gerade am Überlegen ob ich ummelde, da Euro 2 möglich wäre.

Gruß Pi
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Fred82
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Fred82 »

Hi,
habe meine Doka kürzlich von LKW auf PKW umgeschlüsselt. (auch mit Euro 2)
2.2: 132...
Gruß,
Christian
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rio_der_erste
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von rio_der_erste »

warum um alles in der Welt..?
...worldwide freeride
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3t3
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von 3t3 »

Weil's billiger ist und man ausserdem nicht unter das Sonntagsfahrverbot faellt?
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Doka-Pi »

Die Doka gab es ab Werk in zwei Varianten, Ausführung 245 - LKW Zulassung, oder 247 - PKW Zulassung, Ausstattungscode M315

Wenn Du dank Euro 2 nur 147,- Steuern im Jahr zahlen würdest, aber bei der Versicherung nicht unter SF10 kommen kannst, wegen LKW Zulassung, sollte man sich das mal durchrechnen was billiger ist.
Zu dem nutzen wir die Doka überwiegend als Zugfahrzeug am Wochenende, und ich hab keine Lust weder in Frankreich (Anneau du Rhin) oder Tschechien (Most), noch in D mit der Executiven wegen dem Sonntagsfahrverbot zu diskutieren :roll:
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von aazvolker »

Doka als PKW zulassen geht wirklich ??

Ich hatte eine Doka als Zugfahrzeug und Servicewagen für mein Rennfahrzeug und wurde bei dem Versuch eine PKW Zulassung zu bekommen vom Tüv abgewiesen. Die haben mir gesagt was als LKW von Band gelaufen ist bleibt auch LKW .
Synkraut
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Synkraut »

Meiner ist jetzt auch PKW (247-299), der vorher als LKW (245-299) lief. Ist ein Importwagen, daher TSN zu 2.2: 000000. Für nen Diesel wird sich das finanziell wohl kaum lohnen aber bei G-Kat MV (mit Aktivkohlefilter) kann die Eintragung als PKW Schadstoffarm schon insgesamt günstiger sein. Bei meinem Syncro aber nur Euro 1.

Gruß, Anbdré
Bullfred
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Bullfred »

3t3 hat geschrieben:Weil's billiger ist und man ausserdem nicht unter das Sonntagsfahrverbot faellt?
Doch wohl erst ab 7,5 Tonnen. :-bla
:bier
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deltaprofi fix
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von deltaprofi fix »

Bullfred hat geschrieben:
3t3 hat geschrieben:Weil's billiger ist und man ausserdem nicht unter das Sonntagsfahrverbot faellt?
Doch wohl erst ab 7,5 Tonnen. :-bla
:bier
Mit Hänger auch bei der Doka.

Mir hat man 1999 die LKW Zulassung aberkannt!!! Ich musste PKW machen . Beim Ortstermin meinte das Finanzamt, das Auto hat vier Türen, also PKW, hab mir dann einen T4 gekauft. Und die 4-Türer-Doka leider verkauft, war kein Tristar, also richtig selten.

fix
Für das Können gibt es nur einen Beweis. Das TUN. Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach

Bild

http://www.derlandmesserbus.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
Bullfred
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Bullfred »

Nur Kasten und son Zeuch. Zu Sport und Freizeitzwecken darf man: Wohnwagen, Boot, Sporthunde,...
Jaja...Das Finanzamt... :mrgreen: Ich musste mal mit nem einser Caddy hin. Damit die Dame das sehen konnte: offener Kasten. :tl
:bier
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von norbert »

Hallo Ihr Gestressten,

für eine Entscheidungsfindung wäre ja mal angesagt, was bezahhlt Ihr für Eure Doka Versicherungstechnisch im Jahr an die EURO- fressenden Banditen.
Ich löhne für meine Pritsche "Saisonkennzeichen März nis Nov". 149,00 Euro Steuern und HAFTPFLICHT 194,- Steuern. Das ist mir aber schon viel zu viel.
Ich fahre max. 500 Km im Jahr mit dem Teil. Kasko habe ich keine auf das Teil.
Irgendwo geht das Ganze wesendlich preiswerter, aber wo?
Max Power
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Max Power »

87 Euro halbjährig bei SF 14.
Vema- HDI.
LKW Zulassung.

500 km im Jahr sind natürlich wenig, da lohnt sich eine Zulassung nicht.
bullirider77
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von bullirider77 »

Hallo,

der TÜVer hier in München will mir meine Doka nicht so einfach als PKW umschreiben. :-(
Das VW Dokument hatte ich ihm schon gezeigt. Er hätte trotzdem gerne einen Referenz-"Fahrzeugschein" um das alles eintragen/umschreiben zu können. Hat vielleicht einer von euch eine Doka mit PKW Zulassung als 5/6-Sitzer von welcher ihr mir eine Kopie der Zulassungsbescheinigung zukommen lassen könntet? Wäre super wenn ihr mir helfen könntet!

Viele Grüße

Florian

PS: Anderer TÜV kommt leider nicht in Frage. Doka ist abgemeldet und kann nicht so einfach von TÜV zu TÜV tingeln... :-(
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von drspeed16v »

Moin,ich benötige als Nachweis zum umtragen Doka mit PKW Zulassung ,wer kann mit mit Eintragung und Scheinkopie weiterhelfen ,danke.
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Atlantik90
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Atlantik90 »

Vielleicht hilft es deinem Gutachter nach der amtlichen Typenbezeichnung 247 und der ABE E 863 zu suchen. Als PKW zugelassene Doka sind ab 12.04.1988 derart geschlüsselt. Einen zutreffenden Typschlüssel kann ich dir leider nicht benennen.
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Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von drspeed16v »

neujoker hat geschrieben: 12.10.2019, 17:00 Vielleicht hilft es deinem Gutachter nach der amtlichen Typenbezeichnung 247 und der ABE E 863 zu suchen. Als PKW zugelassene Doka sind ab 12.04.1988 derart geschlüsselt. Einen zutreffenden Typschlüssel kann ich dir leider nicht benennen.



Die Original Unterlagen habe ich ,nur zickt er wegen den Stand und Fahr Db rum ,nun sammel ich paar Scheine und Eintragungen und halte die ihm nter die Nase ,mal sehen ob ich um die Db Messung drumherum komme....,danke .
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von matzmann »

Bevor jetzt wieder auf dem Prüfer rumgehackt wird hätte ich mal gerne das Erstzulassungsdatum und die Schlüsselnummern von deiner Doka.

Gruß aus Kiel

matze
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Atlantik90
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Re: Doka mit PKW-Zulassung????

Beitrag von Atlantik90 »

drspeed16v hat geschrieben: 13.10.2019, 19:22 ...
Die Original Unterlagen habe ich ,nur zickt er wegen den Stand und Fahr Db rum ,nun sammel ich paar Scheine und Eintragungen und halte die ihm nter die Nase ,mal sehen ob ich um die Db Messung drumherum komme....,danke .
Da zickt er nicht, sondern die Grenzwerte des Fahrgeräusches sind für PKW und LKW unterschiedlich und das auch noch nach Erstzulassungsjahren. Dafür gibt es die Regel 70/157/EWG.

Nur mal als Info
Stand heute:
PKW Benziner 74 dB(A) Diesel + 1 dB(A)
LKW von 2 t bis 3,5 t 77 dB(A) Diesel +1 dB(A)

Stand 1991:
PKW Benziner 77 dB(A) Diesel + 1 dB(A)

Stand Anfang 1987:
PKW ohne Unterscheidung des Antriebes 80 dB(A); LKW < 3,5 t 81 dB(A)

In den Papieren tritt zusätzlich der Standgeräuschpegel auf und der wurde damals je nach Messverfahren ggf. mit den Zusätzen E (bei Messung nach EWG-Regel) oder P angegeben. Der ist aber am einfachsten zu überprüfen.

Es sind also nur Unterlagen relevant, die genau dein Herstellungsdatum und die damit gültigen ABE betreffen. Alles andere verdirbt höchstens die Stimmung.
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