Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

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Muhe
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Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von Muhe »

So, endlich hab ich auch ein "H", aber irgendwas war da komisch.
Folgendes:

Gutachter A: macht in der Werkstatt meines Vertrauens ein Guchtachten für die Einstufung als Oldtimer nach §23.
Die Liste der Mängel ist nachvollziehbar, alles im grünen Bereich. Kosten für das Gutachten: 146,50

Mängel werden repariert.

Gutachter B macht ein Nachgutachten. Kosten: 13,00

Ich: begeister zur Zulassungsstelle, nur um zu erfahren, dass das Nachgutachten nur für HU §29 war, aber nicht für Oldtimer §23

Ich: nach zwei Tagen endlich den Gutachter B aufgespürt.

Ich: schildere das Problem.
Gutachter B: Es gibt kein Nachgutachten für ein Oldtimer-Gutachten nach §23
Ich: ?
Gutachter B: Sehen Sie, der Computer lässt mich das nicht anlegen!
Ich : ??
Gutachter B: Was machen wir?
Ich: ???
Gutachter B: ich hab dem Gutachter A von Anfang an gesagt, für Oldtimer-Gutachten gibt es kein Nachgutachten. Er hätte das anders machen müssen.
Ich: ????
Gutachter B: Was machen wir?
Ich: ?????
Gutachter B: Da muss ich ein neues Gutachten machen.
Ich: !!!!!
Gutachter B: Das kostet Sie aber dann nochmal 105,50 Euro.
Ich: ?!?!?!
Gutachter B: Drückt auf den Knopf, druckt ein neues Oldtimer-Gutachten aus und kassiert das Geld.

Ich habe also für das Gutachten einschließlich Nachgutachten für HU und Oldtimer-Zulassung satte 265 Euro gezahlt.

Wo liegt da der Fehler? Das kann doch alles nicht mit rechten Dingen vorgegangen sein, oder?

(P.S.: ich möchte absichtlich keine Firma oder Namen nennen, bevor ich nicht Klarheit habe)
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*Christian*
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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von *Christian* »

Hi!

Uiuiui, hier was zu sagen wird wohl schwierig.

Normalerweise ist es eine "Begutachtung nach §23 im Rahmen einer HU".

Wenn die Begutachtung nach §23 OK war, aber bei der HU (§29) ein erheblicher Mangel gefunden wurde, mußt du diesen Mangel richten und zur Nachuntersuchung.

Ist diese bestanden, hast du die HU und deren Bestandteil §23 erfüllt.

Andersrum geht es natürlich auch: aufgrund der Individualisierung oder irgendwelcher Geschichten wird Oldtimer §23 abgelehnt, für die HU §29 war aber alles OK - dann fährst du mit "2 Jahren TÜV" vom Hof, aber ohne "H".

Ich denke mal, das war ein Fehler der Zulassungsstelle. Soweit mein Verständnis, ohne Gewähr...

Am besten läßt du die ganzen Papiere vom Dienststellenleiter der Prüfstelle kontrollieren, ebenso vom Leiter der Zulassungsstelle.

Wir haben auch einen Bus zum "H" gehabt, der Prüfer hat einen erheblichen Mangel gefunden... Kommentar: Oldtimer ist OK, erledigt die zwei Sachen für die HU noch, dann paßt alles". Gerichtet, zur Nachuntersuchung, Papiere bekommen, angemeldet.

Gruß Christian :cafe
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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von Atlantik90 »

Ohne das Gutachten zu kennen, kann man da gar nichts sagen.
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wünscht Joachim
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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von stephan123 »

Hi,
wenn ich mich recht entsinne hatte ich im Herbst bei meinem TÜV das gleiche Problem.
Allerdings war ich immer in der gleichen Prüfstelle.

Bei der Nachprüfung hat die Prüferin ordentlich geschimpft, weil sie das H-Gutachten auch nicht mit der Nachprüfung anlegen konnte.
Sie hat dann aber einfach das Gutachten neu angelegt ohne das ich dafür extra zahlen musste.

Wurde wohl eher als Softwarefehler als als Möglichkeit zur Abzocke gesehen.

Ciao Stephan
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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von Frala »

*Christian* hat geschrieben: 31.07.2020, 16:31 Hi!

Uiuiui, hier was zu sagen wird wohl schwierig.

Normalerweise ist es eine "Begutachtung nach §23 im Rahmen einer HU".

Wenn die Begutachtung nach §23 OK war, aber bei der HU (§29) ein erheblicher Mangel gefunden wurde, mußt du diesen Mangel richten und zur Nachuntersuchung.

Ist diese bestanden, hast du die HU und deren Bestandteil §23 erfüllt.
Ich sehe das auch so, Ich hatte bei der H-Abnahme auch noch einen erheblichen Mangel (zwei kleine Rostlöcher, die man aber wirklich suchen mußte, da sieht man, wie genau er es genommen hatte), und als dieser behoben war, gab´s ne Nachprüfung. Das H war ja bereits bestätigt (Blätter der H-Untersuchung hatte ich bereits bekommen) und so gab es bei der Zulassung keine Probleme (außer mit dem Kennzeichen, das ist aber ´n anderer Schnack)!
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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von Relaxo »

Bei mir war das kein Problem. Begutachten ergab folgende Mängel: Sitze entsprechen nicht dem Original / Zeitgenössischem Zubehör und Bremswirkung hinten ungleich.

Habe mir von Recaro den Katalog von 1989 schicken lassen mit Fotos von meinen Sitzen und den Nachsteller hinten links gangbar gemacht, bin wieder zum TÜV gefahren und konnte für 12€ mein Gutachten und die TÜV Plakette abholen.

Dafür werde ich heute nochmal die Volle Prüfgebühr zahlen weil drei Monate lang keine Zeit hatte ein 3cm Loch im Schweller zu Schweißen.
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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Moin!

Klingt für mich als Aussenstehender, der nur nach den hier vorliegenden Informationen "urteilen" kann, so, als wenn Prüfer B entweder etwas "verpeilt" war, oder einfach doppelt kassieren wollte, wenn der am Ende nur nochmal an PC auf "Drucken" gedrückt und dafür nochmal kassiert hat.

Etwas anderes Thema, aber auch was mit Gutachten: Leergeräumten Ex-8-Sitzer Fensterbus gekauft, bei Kauf eine Rechnung für Umrüstgutachten auf LKW, aber nicht das Gutachten selbst erhalten und in den Papieren hats der Vorbesitzer auch nicht mehr eingetragen. Prüfer anhand der Rechnung ausfindig gemacht, kurz und nett telefoniert, zwei oder drei Tage später hatte ich, wie am Telefon versprochen, kostenlos eine Kopie / Zweitschrift / Neuausdruck (keine Ahnung, was der Prüfer genau "getrickst" hat, nachdem er mir am Tel. erzählte, dass ein einfaches nochmal ausdrucken nicht geht, aber er da schon nen Dreh findet) im Briefkasten, womit die LKW-Zulassung problemlos geklappt hat.
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

BULLIZEI-Homepage: https://bullizei.eu


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Re: Frage zum Vorgehensweise bei Oldtimer-Gutachten

Beitrag von matzmann »

Da die Software bei jeder Prüforganisation anders ist, ist es schwer auf so eine Frage in einem Forum eine Antwort zu bekommen. Normalerweise ist eine Nachprüfung zu einer 23 Abnahme kein Problem.
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