T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

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qwame
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T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von qwame »

Hallo,

ich bekomme am Mittwoch meinen T3 geliefert (EU Ausland) und stelle mir gerade die Frage, fahre ich zu erst zum Tüv oder muss ich erst zur Zulassungsstelle? Hat da jemand Erfahrungen und mag die mit mir teilen? Über Google und über die Forum-Suche bin ich leider nicht wirklich schlauer geworden.

Liebe Grüße und frohe Ostern euch allen

Henning
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Fredd
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Fredd »

Hallo,
ohne Nachweis der letzte Hauptuntersuchung wirst Du bei der Zulassungsstelle keinen Erfolg haben...
Viel Freude mit Deinem Import und gute Fahrt!
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Atlantik90
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Atlantik90 »

Frage deine Zulassungsstelle, was sie haben wollen, nachdem du denen gesagt bzw. gezeigt hast, was du an Unterlagen hast.

Vorab findest du Infos da: https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... auchtwagen
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von maalik »

bei meiner doka aus italien war eine vollabnahme notwendig. ob das daran lag, dass nur die originalen italienischen papiere aus den 80ern vorhanden waren und keine "modernen" kann ich jetzt nicht sagen, aber ich konnte mit denen nichtmal eine HU durchführen.

lg
felix
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von qwame »

Vielen Dank euch für die Antworten. :bier

Ist ja eigentlich ne klassische Zwickmühle, bei der Zulassungsstelle bekomme ich kein Nummernschild ohne TÜV und zum TÜV kann ich ja auch nicht ohne Nummernschild fahren. Dann werde ich einfach erstmal zur Zulassungsstelle und da mal mit meinen Unterlage vorstellig werden, dann schaue ich weiter was dabei raus kommt.

Eine Vollabnahme wird bei mir wohl auch fällig, das Fahrzeug war leider noch nie in Deutschland zugelassen und hat dementsprechend auch keine ABE im Typenschild eingeschlagen.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von maalik »

für eine normale HU kannst du ohne zulassung mit einem nicht-gestempelten kennzeichen (sofern frei) und einer evb-nummer auf direktem weg zur hu und zurück fahren. ob das bei einer vollabnahme nach §21 auch möglich ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von DirkB »

Vom Straßenverkehrsamt deutsche Papiere und Kurzzeitkennzeichen holen.
Zur HU und wenn erfolgreich, richtig anmelden.

Versicherungen verrechnen oft die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen, wenn du die richtige Versicherung bei ihnen abschließt.

Rede/Schreibe vorher mit Straßenverkehrsamt und Versicherung und auch mit TÜV/Dekra, damit dann der richtige Mitarbeiter vor Ort ist.
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Alexander
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Alexander »

Aus welchem Land kommt denn der T3?
Ggf. müssen am Fahrzeug noch Änderungen vorgenommen werden. Andere Länder haben deutlich abweichende Ansichten was die Verkehrssicherheit angeht.
Und dann würde ich mir von VW eine Datenbestätigung für 18,- besorgen. (Der Link dazu ist hier irgendwo zu finden)
Diese erleichtert die Vollabnahme enorm.
Du wirst dir mit den ausländischen Papieren Kurzzeitkennzeichen besorgen müssen um dann damit die Vollabnahme machen zu lassen.Du solltest das so timen dass du die 5 Tage auch sinnvoll nutzen kannst. Donnerstag bis Montag ist z.B. sehr unpraktisch wenn man Donnerstags bei der HU noch Mängel feststellt und die Ersatzteile dann noch beschafft/bestellt werden müssen.
Oder den Bus auf einen Anhänger transportieren.
Viele Grüße,
Alexander
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qwame
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von qwame »

Vielen Dank an euch alle! Ich werde mich am Dienstag direkt mit der Dekra und mit dem Amt in Verbindung setzten, ich halte euch auf dem Laufenden! :g5

Der Wagen ist leider ohne in Deutschland angemeldet gewesen zu sein, direkt in die Schweiz geliefert worden nach der Produktion. Ich hoffe doch mal, das in der Schweiz die gleichen Ansichten bezüglich Verkehrssicherheit herrschen wie hier bei uns. Das Datenblatt habe ich bereits, das kam zusammen mit dem Zertifikat welches ich bei Volkswagen bestellt habe.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von oktTali »

DirkB hat geschrieben: 03.04.2021, 09:05 Vom Straßenverkehrsamt deutsche Papiere und Kurzzeitkennzeichen holen.
Zur HU und wenn erfolgreich, richtig anmelden.
Tja, das war früher mal, heute gibt es für Ottonormalfahrer kein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU-Bescheinigung.
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Alexander
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Alexander »

Moin,
doch die KZK gibt es auch ohne gültige HU für den Ottonormalo.
Nur eben mit dem Hinweis das nur Fahrten von zu Hause in die Werkstatt, zu einem Prüfstützpunkt und wieder zurück erlaubt sind. Und nur in der Stadt in der du das Kennzeichen geholt hast und in den angrenzenden Kreis (Stadt).
Wenn du die HU dann geschafft hast, dann darfst du mit den Kennzeichen auch weiter weg fahren.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von maalik »

Meine Zulassungsstelle hat das aber auch verneint Alexander. Ohne HU kein KZK.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Alexander »

Entweder versuchen die ihr eigenes Süppchen zu kochen, oder die haben keine Ahnung.
Hatte erst letztes Jahr einen Bus aus England da, der genau solche KZK sich besorgt hatte, damit ich die nötigen Abnahmen für die Zulassung machen konnte.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von CBSnake »

Hi,

der ADAC weiß dazu:
Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung?
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wenn die ausstellende Person am Schalter da anderer Meinung ist, würde ich zumindest mal bei Leitung der Zulassungsstelle nachfragen. Das sind halt so Sonderfälle die nicht jeden Tag vorkommen, das kann schon bei der ausstellenden Person unbekannt sein :-) - kann natürlich zwischenzeitlich auch geändert sein.


Grüße

Achim
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von DirkB »

oktTali hat geschrieben: 03.04.2021, 12:32 Tja, das war früher mal, heute gibt es für Ottonormalfahrer kein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU-Bescheinigung.
Vor ca. 2,5 Jahren konnte ich das 2x machen, da beim ersten Mal die HU doch nicht bestanden wurde.
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Atlantik90
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Atlantik90 »

Siehe FZV § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen Absatz 2 Nr.7:
(7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die
nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor
dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis
der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im
Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden
Bezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der
Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach
§ 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz
1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk
der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk
und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, sind die
Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.


Komplett siehe da: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/FZV.pdf

Das Kurzzeitkennzeichen zu diesen Zwecken darf dir die Zulassungsstelle also nicht verweigern.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von Atlantik90 »

Es ist immer hilfreich sich auf die Primärquellen zu beziehen in em Fall das Bundesgesetzblatt oder eben die von mir verlinkte Quelle (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). WEB-Seiten anderer Institutionen - auch unser Forum - sind keine belastbare Quelle.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von qwame »

...also ich habe auf jeden Fall jetzt Kurzzeitkennzeichen bekommen auch ohne HU, habe jetzt eine Woche Zeit um zum Tüv zu fahren. War alles doch deutlich einfach als ich gedacht hätte, auch mit den ausländischen Papieren hat alles wunderbar geklappt. :dance

Vielen lieben Dank euch für die vielen Antworten! :bier
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von brvondg »

Warum so kompliziert?
Du brauchst keine Kurzzeitkennzeichen. Das kostet nur unnötig Geld.

Mach es doch so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Als erstes holst du dir eine Versicherung.
Dann geh zur Zulassungsstelle und lass dir Kennzeichen zuteilen. Nur zuteilen lassen!
Anshliesend lässt du sie pressen und klemmst sie so ungestempelt an deinen Bus.
Mit den Fährst du zum nächstgelegenen TÜV und anschließend wieder zur Zulassungsstelle und machst den Rest fertig.
Fertig.


Und wenn irgendeiner was dagegen haben sollte, dann soll er bitte mal §10 Abs 4 FZV nachschlagen.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Darin steht geschrieben:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Re: T3 Import - erst Anmelden oder erst zum Tüv?

Beitrag von maalik »

@brun: dachte ich auch. der chef der zulassungsbehörde hier sagt allerdings, dass das "technisch aktuell noch nicht geht"... :roll:
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