Eintragung Motorradträger

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Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Hallo zusammen,


Ich habe mir über das lange Wochenende einen Motorradträger für meinen Bulli gebaut.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Eintragung eines solchen gemacht? Es geistern hier im Forum ja zahlreiche Berichte darüber herum.
Naiv wie ich bin habe ich davor nicht beim TÜV angerufen, jetzt am Telefon wurde mir etwas von Einzelabnahme, Festigkeitsgutachten etc. erzählt und ich muss mich an die Zentrale in München wenden. In den anderen Berichten hörte es sich immer deutlich einfacher an.

Wiegescheine, Berechnungen der Achslasten und Dokumentation sind vorhanden.

Kennst jemand einen TÜV im Münchner Norden der soetwas schon mal eingetragen hat?

Viele Grüße,
Simon


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Bus-Froind
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Bus-Froind »

Abnehmbar? Stabil? Beleuchtung i.O.?
Dann würde ich es als Ladung deklarieren. Die natürlich nicht eingetragen wird.
Ist ähnlich bei LKW mit WoMo-Ausstattung, darf natürlich keiner transportiert werden, aber Ladung ist es.

Gute Fahrt
Burkhard
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Bus-Froind hat geschrieben:Abnehmbar? Stabil? Beleuchtung i.O.?

Hallo,

"Abnehmbar" ist relativ, er ist an den Verschraubungspunkten der AHK verschraubt und würde sich mit Bordwerkzeug (Radmutternschlüssel SW19) abnehmen lassen.

Stabil ist er, Beleuchtung funktioniert natürlich auch.

Mir wäre es am liebsten wenn ich wie manch anderer hier eine Eintragung im Schein mit der neuen Länge sowie der Traglast bekommen könnte. Das würde sicherlich auch in der ein oder anderen Diskussion mit der Rennleitung helfen...

Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Atlantik90 »

Für eine Abnahme müsstest du schon vom ersten Ansehen her einiges nacharbeiten, denn:
- es existieren "scharfe Kanten".
- eine Verschraubung an den serienmäßigen AHK-Befestigungspunkten gilt nicht als leicht abnehmbar.
- ein Drehmomentschlüssel für definiertes Anziehen gilt nicht als einfaches Werkzeug.

Und die Befestigungspunkte der Anhängerkupplung sind von VW nur für eine Stützlast von 100 kg im Abstand der Kupplungskugel von der Karosse freigegeben. Wenn du mit dem Schwerpunkt deiner Last weiter nach hinten gehst, verlängert sich der Hebel und du brauchst ev. Festigkeitsnachweise für die Fahrzeugteile oder eine Freigabe von VW.

:roll:
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wünscht Joachim
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Hallo Joachim,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich bereits einiges zum Thema Heckträger gelesen habe und mich durch viele Foren gewühlt habe habe ich schon einiges zum Thema "abnehmbar" oder nicht gelesen.

Kennst Du hierfür eine genaue Definition?
Einige andere Selbstbauer verwenden an genau dieser Stelle Flügelschrauben, somit ist der Träger dann ohne Werkzeug abnehmbar. Ich konnte hierzu nichts offizielles und eindeutiges finden.

Auch hier im Forum gibts einige Freds zu diesem Thema, einige Selbstbauer haben ihren Träger vorgestellt und auch berichtet dass er eingetragen wurde, jedoch ist leider keiner mehr von ihnen aktiv...


Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

neujoker hat geschrieben:Für eine Abnahme müsstest du schon vom ersten Ansehen her einiges nacharbeiten, denn:
- es existieren "scharfe Kanten".


Hallo,

Was genu meinst Du mit den scharfen Kanten? Ich habe etwas Bedenken dass sich etwas zwischen Fahrzeug und Mopedschiene bzw. zwischen Mopedschiene und Abschlussblech einhaken könnte und überlegt hier nochmal zwei Rechteckprofile drunter zu schrauben, dann könnte nichts mehr dazwischen kommen.

Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von TottiP »

Dein Lampenträger ist per Definition scharfkanntig, da müsste ein Kanntenschutz aufgesteckt sein
Gruß, Totti
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Hier ein paar Skizzen wie ich mir das vorstellen würde:

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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

TottiP hat geschrieben:Dein Lampenträger ist per Definition scharfkanntig, da müsste ein Kanntenschutz aufgesteckt sein
Danke für den Hinweiß! Dann kommt da noch ein Kantenschutz drüber, ich glaube ein paar Meter habe ich noch im Keller... ;-)
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von TottiP »

Und dann hast Du noch ein Problem mit den Rückleuchten, die sind für Anhänger und haben Dreiecksreflektoren. Die sind an den Zugfahrzeugen nicht zulässig.
Wenn schon jemand aus PAF kommt... :tl
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

TottiP hat geschrieben:Und dann hast Du noch ein Problem mit den Rückleuchten, die sind für Anhänger und haben Dreiecksreflektoren. Die sind an den Zugfahrzeugen nicht zulässig.
Wenn schon jemand aus PAF kommt... :tl

Stimmt, das werde ich wohl auch ändern müssen. Hatte die Rückleuchten noch rumliegen

Wobei in der StVZO nur steht man braucht Rückstrahler, die Form ist nicht spezifiziert (außer bei Anhägern):
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php


Sonst noch jemand Anmerkungen? :gr
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Lupao »

Dr_Feelgood hat geschrieben:Hallo Joachim,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Da ich bereits einiges zum Thema Heckträger gelesen habe und mich durch viele Foren gewühlt habe habe ich schon einiges zum Thema "abnehmbar" oder nicht gelesen.

Kennst Du hierfür eine genaue Definition?
Einige andere Selbstbauer verwenden an genau dieser Stelle Flügelschrauben, somit ist der Träger dann ohne Werkzeug abnehmbar. Ich konnte hierzu nichts offizielles und eindeutiges finden.

Auch hier im Forum gibts einige Freds zu diesem Thema, einige Selbstbauer haben ihren Träger vorgestellt und auch berichtet dass er eingetragen wurde, jedoch ist leider keiner mehr von ihnen aktiv...


Viele Grüße,
Simon
Da wirst du nichts eindeutiges finden, das Thema ist wachsweich.

Ich beschäftige mich auch mit dem Thema da mir genau solch ein Träger der mir als Roller und Heckboxträger dienen soll.
Im Prinzip würde es reichen wenn der Träger mit den vorhandenen Bordmittel, sprich einem 19er Schlüssel in einer angemessenen Zeit abnehmen kann.
Angemessen ist halt relativ und die Antworten recht vielfältig,
mein TüV Prüfer meinte das 10 Minuten akeptabel wären und man die Schrauben oder Sicherungsstifte und ohne große Verrenkungen erreichen sollte, dann sollte auch die Tanzsportgruppe Grün-Weiß den Träger als Ladungssicherung akzeptieren.

Besser ist es also eine Lösung zu bauen die z.B. mit steckbaren Passstiften und Federsplinten gesichert wird.
Der Träger wird von hinten in eine Halterung geschoben und gegen herausrutschen gesichert, sowas darf nicht herumlabbern, muß straff sitzen.

Meine Idee wäre eine AHK zu modifzieren damit ich dann den Träger von hinten einschieben kann und dann von außen,
also von hinten und ohne Werkzeug mit einem Passstift gegen herausrutschen sichern und den Stift mit 1-2 Federsplinte arretieren kann.
Sowas meine ich, auf der Seite ist auch eine Formel zum berechnen:
http://www.bs-wiki.de/mediawiki/index.p ... gselemente

Man könnte den AHK Kugelkopf zusätzlich als Abstützung nutzen, es gibt fertige Teile für den Kugelkopf mit einer Spannvorrichtung, dann zapplet auch überhaupt nichts.

Beleuchtung über die Dose der AHK anschliesen, da kannst du dann auch die bereits vorhanden Rücklichter vom Hänger verwenden,
auch an das Kennzeichen und dessen Beleuchtung denken.

Dann wäre eine Eintragung nicht vonnöten.

Lesestoff:

http://www.busfreaks.de/strohrum/techni ... e-erlaubt/

Hier mit Berechnungen, das wäre genau das was Simon sucht :

http://www.busfreaks.de/strohrum/techni ... %C3%A4ger/


Leider existiert der Träger nur in meinem Kopf aber wer technisch versiert ist wird wissen wie ich mir das vorstelle, die Fotos in den verlinkten Threads zeigen im Prinzip meine Idee.

Viel Spaß beim bauen !
Viele Grüße
Rüdiger
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Alexander »

Hi,
wie viel kg willst du denn da drauf stellen?
Was denn für ein Motorrad?
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Lupao »

Leider kann ich nicht editieren.

Nachtrag:

Hier ist das Bild eines Cate Trägers, interessant ist im Post Nummer 11 das Bild, es zeigt eine Halter für den Trägereinschub am T3.
Solch einen Halter wäre, als alternative Lösung zu meiner Idee, perfekt.

http://www.t4forum.de/wbb3/board19-tech ... -eigenbau/

Vieleicht haben andere Kollegen aus dem Forum auch den Wunsch einen Heckträger der Eintragungsfrei ist zu nutzen
und eine Sammelbestellung der Halter wäre die Lösung für alle.

Hat jemand den Draht zu einem Metallbauer der solche Halter bauen kann oder ist gar vom Fach und stellt sein Können und Zeit, gegen faire Bezahlung zur Verfügung ?

Den Träger selbst würde ich mir selbst zimmern aber solch ein stabiler Halter,
da streikt meine kleine Flex......und mein kleines Schutzgasschweißgerät :mrgreen:
Viele Grüße
Rüdiger
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Lupao »

Alexander hat geschrieben:Hi,
wie viel kg willst du denn da drauf stellen?
Was denn für ein Motorrad?
Meinst du mich ?

Mir schwebt ein Roller vor, vieleicht ein Honda Innova mit 90-95 kg, nicht zu groß und zu schwer, evtl. ein SYM Joyride der ca. 130kg wiegt.
Der Joyride wäre halt bequemer, hatte einen und war sehr zufrieden, zuverlässig und günstig zu bekommen, hat viel Platz für den Einkauf und meine kurzen Stummelbeinchen komme auch auf den Boden runter LOL .
Viele Grüße
Rüdiger
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Atlantik90 »

Lupao hat geschrieben:...Beleuchtung über die Dose der AHK anschliesen, da kannst du dann auch die bereits vorhanden Rücklichter vom Hänger verwenden,
auch an das Kennzeichen und dessen Beleuchtung denken.
....
Die Anhängerleuchten mit 3-eckigem Rückstrahler gehen an einem KFZ-Ladungsträger als Beleuchtungswiederholer überhaupt nicht. Die 3-eckigen Rückstrahler sind Anhängern vorbehalten. Müsste StVZO §53 sein.
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Hallo zusammen,


Die o.g. Links kenne ich bereits, auch den Cate-Träger.
Die Berechnung des Trägers habe ich auch fertig. Ich habe den Träger für eine Nutzlast von 215kg berechnet, damit habe ich noch ~80kg Puffer auf der zulässigen HA-Last und eine Achslastverteilung von 44/66. Bei den verwendeten Profilen habe ich dann noch Faktor 2,5 als Sicherheit auf die dynamische (!) Biegesteifigkeit.
Daran sollte es also nicht liegen.

Zum Cate-Träger-Prinzip:
Habe ich mir auch überlegt, hätte ich auch anfertigen können. Allerdings gefallen mir dabei folgende Punkte nicht:
- Der Halter ist fest mit dem Fahrzeug verschraubt, müsste also eingetragen werden (steht auch bei Cate).
- Die gesamten Lasten und Momente gehen auf die Verbindungen am Halter. Klar hält das (sonst hätte der Cate-Träger keine ABE), aber besonders wohl ist mir bei der Sache nicht. Außerdem baut man sich noch eine zusätzliche Schwachstelle ein wenn man den Träger wieder hochsetzt (was man wg. Böschungswinkel auch muss).

Vorteil bei Cate: Schneller An- und Abbau. Aber ehrlich gesagt ist mir das egal, ich benötige den Träger nur sehr selten für längere Urlaube, da sind davor auch die 20min Zeit drin um die AHK ab- und den Trägen anzuschrauben.



Ich möchte mit dem Träger hauptsächlich meine Schwalbe (85kg) mit in den Urlaub nehmen, notfalls würde ich aber gerne auch für kürzere Strecken meine LC8 Adventure (210kg) draufstellen können. Außerdem ist auch noch Nachwuchs in Form einer kleinen SuMo geplant, die sollte auf jeden Fall auch drauf können (130kg).


Eine Befestigung mit Stiften und Splinten ist bei der org. AHK-Aufnahme nicht möglich da die Löcher nicht durchgehen. Und am Rahmen bohren sollte man vermeiden...

Ich versuche Freitag früh mal zum TÜV nach Garching zu fahren, mal sehen was die Jungs dazu sagen. Bis dahin werde ich noch den Kantenschutz anbauen. Die Rückleuchten werde ich noch tauschen, weiß aber noch nicht ob ich es vor Freitag schaffe. Falls nicht haben sie zumindest einen Grund mich nochmal antanzen zu lassen den ich auch einfach beheben kann... ;-)

Vor Diskussionen mit der dt. Rennleitung habe ich ehrlich gesagt keine große Angst, schlimmer fände ich wenn es irgendwo in Südeuropa passiert und mich die Jungs am weiterfahren hindern wollen...


Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

neujoker hat geschrieben:
Lupao hat geschrieben:...Beleuchtung über die Dose der AHK anschliesen, da kannst du dann auch die bereits vorhanden Rücklichter vom Hänger verwenden,
auch an das Kennzeichen und dessen Beleuchtung denken.
....
Die Anhängerleuchten mit 3-eckigem Rückstrahler gehen an einem KFZ-Ladungsträger als Beleuchtungswiederholer überhaupt nicht. Die 3-eckigen Rückstrahler sind Anhängern vorbehalten. Müsste StVZO §53 sein.
§53 StVZO habe ich oben ja schon verlinkt, hier steht bei Kraftfahrzeugen nichts von der geforderten Form:

StVZO §53 Abs.4 (verkehrsportal.de) hat geschrieben: (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
Ich glaube Dir das, es macht auch Sinn für mich, aber ich bin etwas verwundert dass ich keine Angaben zur geforderten Form finden kann...
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

:gr :gr :gr

Ich kann leider nicht mehr editieren, aber es steht doch ganz klar im letzten Satz. Habe mir das jetzt sicher vier mal durchgelesen und jetzt fällt es mir auf...wie peinlich... :oops: :oops: :oops:
Lupao
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Lupao »

neujoker hat geschrieben:
Lupao hat geschrieben:...Beleuchtung über die Dose der AHK anschliesen, da kannst du dann auch die bereits vorhanden Rücklichter vom Hänger verwenden,
auch an das Kennzeichen und dessen Beleuchtung denken.
....
Die Anhängerleuchten mit 3-eckigem Rückstrahler gehen an einem KFZ-Ladungsträger als Beleuchtungswiederholer überhaupt nicht. Die 3-eckigen Rückstrahler sind Anhängern vorbehalten. Müsste StVZO §53 sein.
Danke für deinen Hinweis, nun weiß ich auf jeden Fall was NICHT geht.
Viele Grüße
Rüdiger
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Lupao »

@Dr_Feelgood

Ich schrieb nichts von AHK Aufnahme anbohren, schon gar nicht im Fahrzeugrahmen.
Ich schrieb nur über das modifzieren eine AHK zu Aufnahme eines Lastenträgers.


Bei den, im den verlinkten Thread, aufgezeigten Materialstärken und Berechnungen bekomme ich 150kg eingetragen, abnehmbar mit Einschub der Plattform in die modifizierten AHK, gesichert durch einen Passstift je Seite.
Das bekomme ich so auch eingetragen denn ich habe das zuvor mit meinem Prüfer abgesprochen.
Mit Hilfe der verlinkten Berechnungen wurde mein Prüfer überzeugt.

Solltest du nochmals was bauen, sprich zuerst mit deinem Prüfer, das hilft ungemein.
Viele Grüße
Rüdiger
Dr_Feelgood
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Lupao hat geschrieben:@Dr_Feelgood

Ich schrieb nichts von AHK Aufnahme anbohren, schon gar nicht im Fahrzeugrahmen.
Ich schrieb nur über das modifzieren eine AHK zu Aufnahme eines Lastenträgers.


Bei den, im den verlinkten Thread, aufgezeigten Materialstärken und Berechnungen bekomme ich 150kg eingetragen, abnehmbar mit Einschub der Plattform in die modifizierten AHK, gesichert durch einen Passstift je Seite.
Das bekomme ich so auch eingetragen denn ich habe das zuvor mit meinem Prüfer abgesprochen.
Mit Hilfe der verlinkten Berechnungen wurde mein Prüfer überzeugt.

Solltest du nochmals was bauen, sprich zuerst mit deinem Prüfer, das hilft ungemein.
Hallo,

Ich habe auch nicht geschrieben dass Du das so machst, es gibt nur einige solcher Konstruktionen die im Netz rumgeistern.
Hast Du eine Skizze von der modifizierten AHK? Ich kann mir das im Moment nicht vorstellen...

Das nächste Mal gehe ich davor zum Prüfer, wieder etwas gelernt! ;-)

Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Hallo zusammen,

Kurzes Update:
Ich habe über alle Kanten am Träger Keder gezogen und die Rückleuten geändert und war gestern damit beim TÜV.

Der Prüfer war sehr begeistert von den Berechnungen, hat sich dann noch alles genau angeschaut und nachgemessen und nach 20min hatte ich das Gutachten. Der Träger ist als "wahlweise" eingetragen und mit einer Tragfähigkeit von 220kg.
Gekostet hat mich der Spaß dann 90€.

Was ich nicht auf dem Schirm hatte: Unterfahrschutz!
Ab einem Überhang von 1m wird ab einer Höhe von 50cm ein Unterfahrschutz benötigt, ich habe unter dem Leuchtenträger 48cm. Glück gehabt... :-)



Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

Hallo,

Nachdem ich einige Anfragen nach Plänen bzw. Bauanleitungen bekommen habe versuche ich den Bau hier grob zu beschreiben, dann haben alle etwas davon.

Material:
- 2x Stahlprofil 60x30x3mm, Material S235, Länge je 1400mm. Habe ich online gekauft, ca. 40€.
- Leuchtenträger: Alu Kantteil, 2mm Materialstärke, Kantung 50mm/150mm/50mm, Länge 1650mm. Ebenfalls online anfertigen lassen, ca. 50€.
- Leuchten: Aspöck Midipoint 1 inkl. Kabelsatz.
- Schiene: Hatte ich noch, sollte aus Stahl sein und möglichst massiv wegen der Queraussteifung. Gibt's aber bei ebay.
- Rampe: Aus Alu von ebay, ca. 30€
- 4x Ringösen M10 Gewinde
- 6x Einziehmutter M12
- 12x Einziehmutter M10
- 6x Schraube M12x30
- 6x Schraube M10x30
- 2x Knebelschraube M10
- Kantenschutzkeder, ich habe 6m verbraucht

Anleitung:
- AHK demontieren
- Profile in den Rahmen schieben, Löcher markieren, bohren, Nietmuttern einziehen (lassen), verschrauben
- Leuchtenträger auflegen, ausmitteln, Löcher borhen, Nietmuttern einziehen, verschrauben
- Schiene auflegen und ausmitteln, Löcher bohren, Nietmuttern einziehen, verschrauben
- Für Zurrösen und Rampe das gleiche...
- Beleuchtung montieren und anschließen
- Typenschild erstellen und annieten

Hinweis:
Ich habe alle Verindungen mit Nietmuttern gemacht, dadurch ist der Träger komplett zerlegbar und lässt sich gut verstauen. Festigkeit ist bei ordentlichen Nietmuttern und fachgerechter Montage mehr als ausreichend. Ich habe Nietmuttern beim BMW-Händler gekauft, diese sind aus hochfestem Stahl und werden für die Montage von Achsträgern etc. verwendet, Teilenummer muss ich noch suchen. Da die wenigsten ein passendes Werkzeug dafür haben würde ich empfehlen alle Löcher zu Bohren und dann damit zu einem Schlosser o.Ä. zu gehen um die Muttern einziehen zu lassen, sollte nicht die Welt kosten. M10 könnte man auch noch mit guten Schrauben und Muttern selbst einziehen.

Die Stahlprofile und das Kantteil habe ich zuerst bei einem Schlosser vor Ort angefragt, dieser wollte 400€ + Steuer! Dann habe ich es mit "lokal einkaufen" sein lassen und hatte innerhalb weniger Tage die Teile...

Viele Grüße,
Simon
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Bus-Froind »

Danke für die Anleitung, wer weiß was man noch so alles braucht im Leben. :-)

Lokales einkaufen scheitert auch bei mir häufig an krassem Preisunterschied oder "können wir bestellen, kommt nächste Woche - vielleicht".
Ist schade, aber verständlich, wer kann sich schon Dinge hinlegen, die nur zwei drei mal im Jahr gefragt sind.
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*Wolfgang*
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von *Wolfgang* »

Hallo Simon,

erstmal vielen Dank für die viele Mühe die Du Dir gemacht hast um alle Interessierten zu informieren. Der Träger gefällt mir gut, ich hatte auch schon überlegt wie man z.B. eine Vespa mit in den Urlaub nehmen kann wenn man keinen entsprechenden Anhänger hat.

Ein paar kurze Fragen hätte ich noch:

- die obersten Bilder zeigen den fertigen Träger so wie Du ihn aktuell auch benutzt?

- wie fährt sich das ganze mit Ladung (evtl. auch mit der max. Belastung von ca 200kg)?

- wäre es nicht sinnvolll verstärkte Federn an der HA zu montieren?

Dank Dir herzlichst im Voraus.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

*Wolfgang* hat geschrieben:Hallo Simon,

erstmal vielen Dank für die viele Mühe die Du Dir gemacht hast um alle Interessierten zu informieren. Der Träger gefällt mir gut, ich hatte auch schon überlegt wie man z.B. eine Vespa mit in den Urlaub nehmen kann wenn man keinen entsprechenden Anhänger hat.

Ein paar kurze Fragen hätte ich noch:

- die obersten Bilder zeigen den fertigen Träger so wie Du ihn aktuell auch benutzt?

- wie fährt sich das ganze mit Ladung (evtl. auch mit der max. Belastung von ca 200kg)?

- wäre es nicht sinnvolll verstärkte Federn an der HA zu montieren?

Dank Dir herzlichst im Voraus.

Hallo Wolfgang,

- Nein, für die Abnahme habe ich die Leuchten getauscht und Kederprofil um alle Kanten gezogen.
- Die LC8 Adventure habe ich noch nicht hochgewuchtet, Meine Schwalbe (80kg) ist kaum spürbar.
- Wenn man häufig mit viel Gewicht unterwegs ist sicher, aber das habe ich nicht vor. Soweit ich weiß könnte man den T3 auch ohne Umbau auf 2,6t auflasten lassen, dann hätte man noch mehr HA-Last.


Wer häufig längere Strecken mit nem 200kg-Moped hinten drauf fahren möchte sollte sich lieber einen Hänger zulegen finde ich. Ständig mit der annähernd maximalen HA-Last rumzufahren geht sicher sehr auf das Fahrwerk. Ich habe die 220kg eintragen lassen da es der Träger hält, die Achslast passt und ich den Träger auch nicht schwächer bauen wollte.
Alternative wäre gewesen die Profile mit 2mm Wandstärke zu nehmen, das spart aber kaum Gewicht...

Was ich mir noch anbauen werde sind Umrissleuchten am Leuchtenträger, da man so den Träger überhaupt nicht sieht, in keinem Spiegel. Das macht rückwärtsfahren etwas abenteuerlich, das Ding schwenkt mit 130cm Achsüberhang nicht unerheblich aus.. ;-)
lexy
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von lexy »

Servus Simon!

Magst du mir mal bitte deine Berechnung schicken? Bei mir steht gerade das gleiche an...

Danke dir!

Grüße,

Alexander
Dr_Feelgood
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Re: Eintragung Motorradträger

Beitrag von Dr_Feelgood »

lexy hat geschrieben: 09.04.2021, 14:01 Servus Simon!

Magst du mir mal bitte deine Berechnung schicken? Bei mir steht gerade das gleiche an...

Danke dir!

Grüße,

Alexander
Hallo,

Sorry, ich habe die Excel-Tabelle und die Zusammenfassung irgendwo in einem Backup abgelegt, finde sie aber gerade nicht mehr.

Ist aber an sich nicht wild, für die Zuladung bzw. max. Hinterachslast reicht das Hebelgesetz, die Festigkeit lässt sich hinreichend über die Biegewechselfestigkeit von einem Rechteckprofil berechnen.

Wenn ich die Tabelle finde kann ich sie dir aber gerne schicken.

Viele Grüße,
Simon
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