Rammschutz - neue EU Gesetze ??
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Rammschutz - neue EU Gesetze ??
moin,moin
ich hab da mal eine frage zu der neuen rammschutzregelung.
ich suche schon ne weile nach einem rammschutz .. ich finde an einen syncro gehört so ein ding dran, vor allem wenn man den auch abseits der strasse nutzt.
nun hab ich neulich als wir uns die tüv plakette abgeholt haben, bei meinem schrauber so ein teil gesehen - endlich !!
nur hat der meine freude direkt eingetrübt, weil er sagte das ich das ding neuerdings nicht mehr eingetragen bekäme, weil es neue gesetze gibt.
kann mir das mal einer erklären, am besten direkt mit hinweis auf ein schlupfloch, sofern vorhanden ..
vorab danke
Micha
ich hab da mal eine frage zu der neuen rammschutzregelung.
ich suche schon ne weile nach einem rammschutz .. ich finde an einen syncro gehört so ein ding dran, vor allem wenn man den auch abseits der strasse nutzt.
nun hab ich neulich als wir uns die tüv plakette abgeholt haben, bei meinem schrauber so ein teil gesehen - endlich !!
nur hat der meine freude direkt eingetrübt, weil er sagte das ich das ding neuerdings nicht mehr eingetragen bekäme, weil es neue gesetze gibt.
kann mir das mal einer erklären, am besten direkt mit hinweis auf ein schlupfloch, sofern vorhanden ..
vorab danke
Micha
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moin
ich hatte das gleiche vor
die Tragen die bügel nicht mehr neu ein (zumindest nicht die richtigen)
wegen personengefährdung bei unfällen...
das einzige was man sich noch dranmachendarf sind diese kleinen bügel die mehr atrappe als wirklicher rammschutz sind
was allerdings geht ist fahrzeug exportieren einbauen lassen abnehmen lassen und wieder importieren... denn es gibt ja den bestandsschutz für fahrzeuge die ein dran haben
andere möglichkeit ist du arbeitest in der forst, dann darfst du die teile auch montieren lassen
aber realistisch gesehen, wenn du kein dran hast wirst du auch keinen (ordentlichen) mehr eingetragen bekommen...
aber ob so nen teil nu eingetragen ist oder nicht... wenn ich alles an meinem bus eintragen lassen würde müsste ich immer nen leitz ordner mitschleppen...
aber musst du wissen
hoffe das hilft dir
ich hatte das gleiche vor
die Tragen die bügel nicht mehr neu ein (zumindest nicht die richtigen)
wegen personengefährdung bei unfällen...
das einzige was man sich noch dranmachendarf sind diese kleinen bügel die mehr atrappe als wirklicher rammschutz sind
was allerdings geht ist fahrzeug exportieren einbauen lassen abnehmen lassen und wieder importieren... denn es gibt ja den bestandsschutz für fahrzeuge die ein dran haben
andere möglichkeit ist du arbeitest in der forst, dann darfst du die teile auch montieren lassen
aber realistisch gesehen, wenn du kein dran hast wirst du auch keinen (ordentlichen) mehr eingetragen bekommen...
aber ob so nen teil nu eingetragen ist oder nicht... wenn ich alles an meinem bus eintragen lassen würde müsste ich immer nen leitz ordner mitschleppen...
aber musst du wissen
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- Styxn
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ehrlich gesagt möchte ich als Mensch weder mit nem Bulli mit Rammschutz noch ohne Rammschutz kollidieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da viele Unterschiede ergeben. ;)
ich hab viele unterschiedliche Dinge dazu gehört.
Manch meinten Seit 98 werden nur noch flexible nachträglich eingetragen.
Andere sagen das gilt aber nicht für Fahrzeuge, die von 93 in betrieb genommen wurden. Selbst DEKRA und TÜV prüfer haben mir Unterschiedliche antworten gegeben :(
ich hab viele unterschiedliche Dinge dazu gehört.
Manch meinten Seit 98 werden nur noch flexible nachträglich eingetragen.
Andere sagen das gilt aber nicht für Fahrzeuge, die von 93 in betrieb genommen wurden. Selbst DEKRA und TÜV prüfer haben mir Unterschiedliche antworten gegeben :(
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Rammschutz ja/nein?
Hallo zusammen!
Ich bin ca. 10 Jahre lang einen Landy gefahren. Das Auto wurde im allgemeinen Vergleich sehr viel im Gelände bewegt. Dabei habe ich einen Rammschutz nicht vermisst.
Lampenschutzgitter machen Sinn wenn man viel im Gestrüpp rumm kugelt. Hoch gelegter Ansaugstutzen und Zyklon macht Sinn wenn´s staubt oder viel Wasser da ist.
Ein Rammschutz sieht nur sehr martialisch aus, aber man sollte in Europa, Asien und Afrika tunlichst vermeiden Kühe tot zu fahren. Känguruhs sind mir auch noch nicht begegnet.
Man bedenke, dass selbst bei einem Afrika-Gelände-Urlaub 80% auf Straßen, 15% auf Pisten und allerhöchstens 5% im Gelände gefahren wird.
Also wer einen Rammschutz zwecks Potenz oder so braucht....bitte , aber für´s Gelände braucht ihn der, der Geländefahren kann, definitiv nicht!
Grüße
Carlimero
Ich bin ca. 10 Jahre lang einen Landy gefahren. Das Auto wurde im allgemeinen Vergleich sehr viel im Gelände bewegt. Dabei habe ich einen Rammschutz nicht vermisst.
Lampenschutzgitter machen Sinn wenn man viel im Gestrüpp rumm kugelt. Hoch gelegter Ansaugstutzen und Zyklon macht Sinn wenn´s staubt oder viel Wasser da ist.
Ein Rammschutz sieht nur sehr martialisch aus, aber man sollte in Europa, Asien und Afrika tunlichst vermeiden Kühe tot zu fahren. Känguruhs sind mir auch noch nicht begegnet.
Man bedenke, dass selbst bei einem Afrika-Gelände-Urlaub 80% auf Straßen, 15% auf Pisten und allerhöchstens 5% im Gelände gefahren wird.
Also wer einen Rammschutz zwecks Potenz oder so braucht....bitte , aber für´s Gelände braucht ihn der, der Geländefahren kann, definitiv nicht!
Grüße
Carlimero
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aber ob so nen teil nu eingetragen ist oder nicht... wenn ich alles an meinem bus eintragen lassen würde müsste ich immer nen leitz ordner mitschleppen...
dann hoff ich für dich das du mit so einem Nichteingetragenen Teil nie einen Unfall baust
da die Versicherungen sich da leicht drauf berufen können und du selber blechen musst
dann hoff ich für dich das du mit so einem Nichteingetragenen Teil nie einen Unfall baust
da die Versicherungen sich da leicht drauf berufen können und du selber blechen musst
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Also ich denke auch das es auf den TÜV -Mensch ankommt.
Ich war im August mit meinem beim Tüv, hab nen selbst gebauten Bügel drauf, Rammschutz würd ich das nennen.
Der Herr vom Tüv wollte erstmal nix davon, garnichts.
Nach erfolgreicher Abnahme habe ich ihn dann gefragt, weil ich das Teil vielleicht mal in ner größeren Stückzahl machen will.
Er meinte dann das alles was die Fahrzeugabmessungen nicht ändert und nicht zu extrem aussieht nicht eintragungspflichtig wäre. Mein alter Herr (Polizeimann) sagt das selbe. Wie das jetzt genaug geregelt ist weiß ich nicht. Ich hatte noch nie Probleme.
Ich war im August mit meinem beim Tüv, hab nen selbst gebauten Bügel drauf, Rammschutz würd ich das nennen.
Der Herr vom Tüv wollte erstmal nix davon, garnichts.
Nach erfolgreicher Abnahme habe ich ihn dann gefragt, weil ich das Teil vielleicht mal in ner größeren Stückzahl machen will.
Er meinte dann das alles was die Fahrzeugabmessungen nicht ändert und nicht zu extrem aussieht nicht eintragungspflichtig wäre. Mein alter Herr (Polizeimann) sagt das selbe. Wie das jetzt genaug geregelt ist weiß ich nicht. Ich hatte noch nie Probleme.
- Pholgix
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Hi,
also diese "Rammschutzteile" dürfen seit einigen Jahren nicht mehr verbaut werden, weil die Unfallforschung herausgefunden hat, dass diese Teile schon bei leichten "Anfahr"-unfällen, insbesondere bei Kindern und kleinen Personen, überproprtional grosse Schäden an Wirbelsäule und Kopf verursachen!
Ich hab da Videos gesehen...aber hallo! Miese Verletzungen schon bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten
In diese Richtung wird viel geforscht. Resultat ist nun, dass seit einiger Zeit sämtliche Neufahrzeuge vor der Zulassung gewisse Aufpralltests bestehen müssen. Krasse Kanten und Ecken müssen zum Schutze von Fussgängern "entschärft" werden! Motorhauben müssen im Bereich des Kopfaufschlages nachgeben. Stossfänger und Spoilergedöhns müssen "Beinschonend" designed sein! kein Witz!
Ich finde das schon ganz richtig. Hab selbst einen Sohn, der neulich vors Auto gelaufen ist. Zum Glück ist nichts passiert. Vielleicht gerade deshalb.
Ausserdem stellt sich mir ebenso die Frage nach dem Sinn solch eines Kuhfängers. Bei einem Aufprall einer Kuh ist die Karre so oder so total beschädigt. Bei langsamer Fahrt passiert einem sowas eh nicht, und in D sowiso nicht
Grüsse
also diese "Rammschutzteile" dürfen seit einigen Jahren nicht mehr verbaut werden, weil die Unfallforschung herausgefunden hat, dass diese Teile schon bei leichten "Anfahr"-unfällen, insbesondere bei Kindern und kleinen Personen, überproprtional grosse Schäden an Wirbelsäule und Kopf verursachen!
Ich hab da Videos gesehen...aber hallo! Miese Verletzungen schon bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten
In diese Richtung wird viel geforscht. Resultat ist nun, dass seit einiger Zeit sämtliche Neufahrzeuge vor der Zulassung gewisse Aufpralltests bestehen müssen. Krasse Kanten und Ecken müssen zum Schutze von Fussgängern "entschärft" werden! Motorhauben müssen im Bereich des Kopfaufschlages nachgeben. Stossfänger und Spoilergedöhns müssen "Beinschonend" designed sein! kein Witz!
Ich finde das schon ganz richtig. Hab selbst einen Sohn, der neulich vors Auto gelaufen ist. Zum Glück ist nichts passiert. Vielleicht gerade deshalb.
Ausserdem stellt sich mir ebenso die Frage nach dem Sinn solch eines Kuhfängers. Bei einem Aufprall einer Kuh ist die Karre so oder so total beschädigt. Bei langsamer Fahrt passiert einem sowas eh nicht, und in D sowiso nicht
Grüsse
Gruss Holger
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Keine Vermutungen bitte !!! Fakten auf den Tisch.
Einem Kind geschieht nicht mehr bei einem Rohr von 6 cm Durchmesser als bei einem gekanteten Blech mit einem Radius von erlaubten 3 mm !
Kuhfänger oder wie auch immer man sie nennen mag, sind bei Montage ab Werk an einem Neufahrzeug noch nicht einmal verboten, die Fahrzeughersteller sind eine Verpflichtung eingegangen, nicht mehr und nicht weniger.
Einem Kind geschieht nicht mehr bei einem Rohr von 6 cm Durchmesser als bei einem gekanteten Blech mit einem Radius von erlaubten 3 mm !
Kuhfänger oder wie auch immer man sie nennen mag, sind bei Montage ab Werk an einem Neufahrzeug noch nicht einmal verboten, die Fahrzeughersteller sind eine Verpflichtung eingegangen, nicht mehr und nicht weniger.
Zuletzt geändert von Christianus am 09.10.2007, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich hab vor Jahren mal eine üble Szene auf unserer Überlandstrasse vor der Tür gesehen; ein Auto ist mit hoher Geschwindigkeit in ein entlaufenes Pferd gefahren. Sah nicht gut aus, gar nicht gut, überhaupt gar nicht gut...Pholgix hat geschrieben: Bei einem Aufprall einer Kuh ist die Karre so oder so total beschädigt. Bei langsamer Fahrt passiert einem sowas eh nicht, und in D sowiso nicht
Daß ein Rammschutz da auch nicht geholfen hätte, iss klar.
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Wat heisst denn hier Vermutung? Dass bei nem Radius an der Front von 30cm weniger passiert als bei nem 6cm Rohr das auch noch vorsteht is wohl klaaa, oder?Christianus hat geschrieben:Keine Vermutungen bitte !!! Fakten auf den Tisch.
Einem Kind geschieht nicht mehr bei einem Rohr von 6 cm Durchmesser als bei einem gekanteten Blech mit einem Radius von erlaubten 3 mm !
Kuhfänger oder wie auch immer man sie nennen mag, sind bei Montage ab Werk an einem Neufahrzeug verboten, nicht mehr und nicht weniger.
`n bisschen mehr informieren, bevor man Statements abgibt!
http://www.iav.de/de/1_engineering/fahr ... schutz.php
http://auto.t-online.de/c/88/09/06/8809064.html
http://auto.t-online.de/c/10/41/53/02/10415302.html
@FHuelsch: hatte mal n Foto von nem Pferd das in einem Auto steckte - vielleicht find ichs noch
Greetz
Gruss Holger
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Der Rammschutz wird an unseren Bullis nach wie vor Problemlos eingetragen!
Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung oder will verunsichern !
Nicht immer andere anmosern wenn sie was richtiges sagen/schreiben sondern selber informieren !
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Eve was here ;)
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vielen dank für die vielen antworten ...
ich nehme mal mit das es immer noch machbar ist, hängt wohl vom bügel ab und vom prüfer ...
die diskussion wegen gefahr für fussgänger und kinder kenne ich, verstehe ich auch ... wobei ich da für unsere T3 auch eher die meinung habe das ein armer fussgänger der von dieser mobilen metallwand getroffen wird auch ohne rammschutz schlechte karten hat ..
zum thema afrika .. ich fahre schlittenhunderennen und da ist der einsatz in afrika eher selten bis gar nicht zu erwarten .. aber das rumrutschen im gelände im matsch, schnee und eis sehr wohl .. und das dann auch noch in wald und flur .. da kann man auch schon mal irgendwo gegen rutschen, vor allem bergab ..
aber danke für den tip mit der wäscheleine .. bisher nutze ich immer das reserverad hinten dafür ..
vielen dank euch allen :)
ich nehme mal mit das es immer noch machbar ist, hängt wohl vom bügel ab und vom prüfer ...
die diskussion wegen gefahr für fussgänger und kinder kenne ich, verstehe ich auch ... wobei ich da für unsere T3 auch eher die meinung habe das ein armer fussgänger der von dieser mobilen metallwand getroffen wird auch ohne rammschutz schlechte karten hat ..
zum thema afrika .. ich fahre schlittenhunderennen und da ist der einsatz in afrika eher selten bis gar nicht zu erwarten .. aber das rumrutschen im gelände im matsch, schnee und eis sehr wohl .. und das dann auch noch in wald und flur .. da kann man auch schon mal irgendwo gegen rutschen, vor allem bergab ..
aber danke für den tip mit der wäscheleine .. bisher nutze ich immer das reserverad hinten dafür ..
vielen dank euch allen :)
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Ich bezweifle dass die Eintragung "problemlos" verläuft: Mein Onkel wollte so ein Teil an seinen älteren Barbie-Jeep (mintgrüner Vitarra) montieren - da hat der TÜV nein gesagt mit dem Hinweis das gebe es nicht mehr!
Allerdings hab ich vor einiger Zeit nen Touran mit so einem Schmalspur Rammschutz gesehen, der ist dann wohl "flexibel" :
Die alten Bügel dürften diese Forderungen wohl nicht erfüllen, aber es gibt sicher wie überall n Schlupfloch
Die Verpflichtungen sind schon etwas älter:
Allerdings hab ich vor einiger Zeit nen Touran mit so einem Schmalspur Rammschutz gesehen, der ist dann wohl "flexibel" :
undAus dem hamburger abendblatt:
Außerdem werden nach einem EP-Beschluß künftig starre Frontschutzbügel an Geländewagen und anderen Autos EU-weit verboten. Vom kommenden Jahr an sind sogenannte Kuhfänger an Neufahrzeugen untersagt. Die EU-Kommission lobte die Entscheidung der Abgeordneten. Das EU-Gesetz verbessere die Sicherheit von Fußgängern bei Unfällen. Bevor das Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die EU-Verkehrsminister noch zustimmen.
HA
erschienen am 27. Mai 2005
Brüssel (dpa) - Starre Frontschutzbügel an Autos werden künftig EU-weit verboten. Das Europa-Parlament sprach sich in Brüssel in erster Lesung für eine Richtlinie aus, die solche so genannten Kuhfänger an Neufahrzeugen vom kommenden Jahr an untersagt.
Die EU-Kommission lobte die Entscheidung der Abgeordneten. Das EU-Gesetz verbessere die Sicherheit von Fußgängern bei Unfällen. Nur biegsame Bügel, die nachweislich einen Sicherheitsgewinn an bestimmten Fahrzeugen bringen, sollen weiter genehmigt werden. Dazu müssen die Anbauten einige Prüfungen bestehen, in denen unter anderem ihr Vermögen zur Aufnahme von Aufprallenergie getestet wird.
Bereits vom 1. Juli 2005 an sollen nach Angaben aus dem Parlament keine Typengenehmigungen für starre Bügel mehr erteilt werden. Die Richtlinie gilt auch für leichte Transporter bis 3,5 Tonnen.
Die alten Bügel dürften diese Forderungen wohl nicht erfüllen, aber es gibt sicher wie überall n Schlupfloch
Die Verpflichtungen sind schon etwas älter:
Ich frage mich was "nicht starre" Frontschutzbügel für einen Sinn machen??Bereits 2001 hatte sich der Europäische Verband der Automobilhersteller vertraglich verpflichtet, keine Neuwagen mehr mit Rammbügeln auszustatten. Doch die Selbstverpflichtung galt nur für Autos bis 2,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht und somit für viele Geländewagen nicht. Auch konnte damit der große Nachrüstmarkt nicht erfasst werden.
Gruss Holger
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