Ausnahmeregelung für cs?

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ElPasota
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Ausnahmeregelung für cs?

Beitrag von ElPasota »

hallo, hab mir mit nem freund jetzt endlich unsern urlaubsbulli gekauft, der sollte noch nen hjahr halten und da wir nur landstraße fahren wollen, reichen auch 50ps.
ne möglichkeit für eine plakette gibts ja nicht oder? also ist eine ausnahmeregelung möglich? (wohnen beide nur noch 4 monate in stuttgart)
gruß martin
Warum trägt ein Kamikazepilot einen Helm?
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Heikenen
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Beitrag von Heikenen »

Mit Oxi-Kat gibts gelb... und da es diese Aufrüstmöglichkeit gibt, wirst du keine Ausnahmegenehmigung kriegen.
Aber in Stgt wird das Thema doch noch relativ lau gehandhabt oder?
Eine kleine Spende! Danke!
Zu Gunsten "Hamburger Spendenparlament"


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Beitrag von ElPasota »

weiß nicht, bsi jetzt hatte ich dieses problem ja noch nicht, da mein auto grün hat.
mit oxi-kat von?
auf der seite von GAT steht das er keine mit dem kat bekommt, da nur auf euro1 gerüstet werden kann..
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Styxn
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Beitrag von Styxn »

bei oberland mangold siehts auch so aus @ Euro1
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Beitrag von dokapilot »

wie steht´s eigentlich mit ausnahmegenemigung für finanziell minderbemittelte wie z.b. studenten?
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Beitrag von Domi »

[ironie]ff, für was gibts studentenkredite....
die soll der gemeine student gefälligst aufnehmen damit er zum start seines berufsleben mal nen berg schulden zu zaheln hat...[/ironie]
bin ja selber student
___________________________________________
Grüße: Domi
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Das gute am 5 Gang... Du kannst 4x runterschalten :muaha
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Beitrag von Styxn »

ausnahmeregelungen für personengruppen gibt es wohl nicht - es sei denn die personengruppe ist nicht sehr groß und besonders förderlich oder schädlich für D land...
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Beitrag von dokapilot »

Styxn hat geschrieben:ausnahmeregelungen für personengruppen gibt es wohl nicht - es sei denn die personengruppe ist nicht sehr groß und besonders förderlich oder schädlich für D land...
förderlich? schädlich? versteh nicht! :gr

ich meinte eigentlich auch keine "gruppen" oder "minderheiten" oder dergleichen. ich meinte allgemein menschen, die mit ihrem einkommen grad so hinkommen (oder auch nicht) wie z.b. studenten, hartz IV, frisösen um nur mal ein paar blöde beispiele zu nennen. wie will man denn bitte ne nachrüstung finanzieren (vernünftiges gibt´s ja eh nicht, wenn doch dann sehr teuer) mit dem schmalen einkommen geschweige denn ein "besseres" fahrzeug. und einen kredit oder dergleichen bekommt man auch nicht so ohne weiteres.

laut geplanter zonen werd ich evtl. auch irgendwann betroffen sein. und dann komm ich nicht mehr zur schule, oder was!? :evil:
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Beitrag von T3-Ruben »

sk kat euro3 gibts, der geht auch für den cs... dann gibts gelb...

ausnahmeregelungen wirst du lange suchen müssen...
Gruß Ruben

brummmmmmmm.........
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Beitrag von elDUDE »

ich glaub aber, dass das SK Gutachten nur noch für aufgelastete T3 gilt...oder irre ich mich da?!?!

Grüße
*** Volkswagen Typ2 T3; MKB: CS ***
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Beitrag von dummerdata »

Dann solltest mal auf die SK Seite gehen und mal Lesen :hehe

Beim SK musst Du ein Leergewicht von 1660kg haben (der Bus hat 1570) also musste das mal mit Deinem Tüv/Dekra Menschen VORHER Klären. Idr. sind die Bullis schwerer. Desweiteren brauchst Du von einer Anerkannten ASU Stelle eine Bescheinigung das Dein Förderbeginn auf 0,5 vor OT eingestellt wurde. Auch das sollte wohl kein Thema sein.

LG Helmut
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Beitrag von 3t3 »

Naja, und dann brauchst Du noch das nötige Kleingeld, um den Kat zu kaufen. Für 4 Monate gibt man ja gerne mal ein paar hunder Euronen zusätzlich aus. Wenn Dich die Punkte nicht stören, kommst Du ohne Plakette vermutlich billiger weg.

Grüße, Axel

PS: Ausnahmeregelungen gibt es keine (speziell für studentische CS-FahrerInnen), dafür aber Öffis und Fahrräder. Das ist dann vermutlich die billigste Lösung.
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Beitrag von ollibolli66 »

hallo,

stuttgart handhabt das alles andere als lax. die haben am feiertag schwerpunktkontrolle gemacht und 60 leute verwarnt.

ausnahmeregelung gab es für womo wenn schon vor 01.11.2007 im besitz war.

spiel das ganze gerade auch durch und heute ist mein sk kat gekommen.

hat den schon mal jemand beim normalen tüv eintragen lasen?
bernd meinte ich solle nach bayern zum eintragen weil es da keine probleme gibt.

grüsse olli
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Styxn
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Beitrag von Styxn »

als hartz IV empfänger kann man bei der arge oder bei der im landratsamt/bzw arbeitsagentur zuständigen stelle einen antrag auf vorrübergehende kostenerstattung stellen. wenn absehbar ist, dass du dadurch in ein beschäftigungsverhältnis kommst, oder es bestehen bleibt. Das ist praktisch wie ein Kredit. Für das Geld kann man das fahrzeug umrüsten. Der auch bei einer Fahrzeug Reperatur vergeben werden kann, wenn die Gründe zutreffen. Andere Gründe wird es da wohl nicht geben.

Andere möglichkeiten sehe ich da nicht...
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ElPasota
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Beitrag von ElPasota »

oh man, da kommt ja noch was auf mich zu..naja, den sk werd ich für die paar monate wohl nicht mehr einbauen. werd morgen mal zum amt stiefeln..mal schauen, vllt hab ich ja doch glück, durch mein "gehalt", also mein bafög und den besagten zeitraum...naja, werds mal berichten...danke soweit
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