Klage vom Tüv?

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Lux-Bus
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Klage vom Tüv?

Beitrag von Lux-Bus »

Nabend

Hat wer in der letzten Zeit was von Klagen der Rechtsabteilung des TÜV`s
wegen der Weitergabe von Eintragkopien gehört.
Angeblich sind die Einzelabnahmen einer Prüfstelle
sowas wie Urheberrechtlich geschützt. :shock:

Es ist gespannt
der Lux-Bus
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Dr.Eta
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von Dr.Eta »

ich bin zwar zu unwissend für sowas......

aber was eigendlich mit einzelabnahmen und sondereintragungen gibs das nicht mehr?????

hab keine ahnung gn8
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reichlich verfeinert den bernard
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von The Bear »

Da würde sich der tüv aber selber ins bein schiesen, denn sie würden dadurch ja zugeben das ihre einzelabnahmen auf die laune des prüfers und dessen verhältniss zum geprüften ankommt.
wieso sollte z.b ein und der selbe auspuff auf einem motorrad von tüv prüfer a zugelassen werden und von tüv prüfer b??
solln die nur klagen evtl hat ja dann mal die willkür ein ende.
gn8
stoppelhopser
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von stoppelhopser »

Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?

Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.

Gruß, Michael
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von martinw »

So wie ich das verstanden habe wird zwischen Leihweise Aushändigen und Weitergabe/Verkauf unterschieden. z.B. jemanden ein TÜV Zettelchen BORGEN um ihm die Abnahme des/eines gleichen An-Aufbauteiles welches man selber hat eintragen lassen, bei einer anderen TÜV Stelle zu erleichtern, dagegen ist nichts einzuwenden. Jedoch Vervielfältigen und/oder Verkauf solcher Unterlagen ist wohl nicht gestattet. So hat mir das ein Prüfer erklärt als ich Schwellerschutzrohre eintragen lassen wollte. Da ich 2 Sätze von den Dinger gebastelt hatte und mit Kopien der Unterlagen weiter Verkaufen wollte hab ich ihn danach gefragt.
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von Herr F. aus K. »

martinw hat geschrieben: Da ich 2 Sätze von den Dinger gebastelt hatte und mit Kopien der Unterlagen weiter Verkaufen wollte hab ich ihn danach gefragt.
na, in dem fall isses doch ganz einfach ... du verkaufst NUR die rohre und der papierkram ist nur ne kostenlose hilfe für den prüfer, der den kram nachher eintragen soll ...
bleibt also in der tüv-familie.
mfg. f.
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Hallo!

Kann es sein, dass es hier darum geht, massenweise Verkauf von Kopien bei Ebay und Co. zu verhidnern? Oder wie kam es zu dem Thema?
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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busfahrerziehjackaus
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von busfahrerziehjackaus »

stoppelhopser hat geschrieben:Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?

Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.

Gruß, Michael
...eine DVD im Laden bezahlst du auch, hast deswegen aber noch lange nicht die Urheberrechte...
stoppelhopser
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von stoppelhopser »

busfahrerziehjackaus hat geschrieben:
stoppelhopser hat geschrieben:Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?

Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.

Gruß, Michael
...eine DVD im Laden bezahlst du auch, hast deswegen aber noch lange nicht die Urheberrechte...
Stimmt. Aber bei der DVD bezahle ich die Nutzung der Daten, bei einer CD auch.

Hier, beim Gutachten bezahle ich die Erstellung des Gutachtens. Wenn ich für mein Haus eine Statik machen lasse, bezahle ich die. Wenn ich ein gleiches Haus nochmal baue benutze ich die Statik nochmal. Denn ich hab sie ja bezahlt.

Gruß, Michael
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von Lux-Bus »

...also das kam so,
dass ich mich vorab über eine Rad/Reifen-Kombi informieren wollte.
Als er nach etwas suchen in seinen Unterlagen herausgefunden hatte
das der Abrollumfang kein Thema sei schlug er vor ein Gutachten zum vergleichen
zu besorgen. Gut sach ich:ich frach dann ma im Forum....
FORUM :evil: :gr :box ????
Ja, wegen des Vergleichs...
Da sei aber Vorsicht geboten und Farbscanner und überhaupt
könne man ja nicht einfach ein Gutachten weitergeben.
Und was ist mit der Nummer unter der der von seinen Kolegen
durchgeführte Job verewigt ist?
Er: Das geht nicht weil Urheberrecht :hehe
Ich denke: Gut, ich warte bis dein Scheff wieder da ist und stelle mir nebenbei die
Frage in welchen Unterlagen er denn eben für zwanzig Minuten abgetaucht ist
ohne mir wenigstens ne Tasse Kaffee anzubieten?
Es schließt das Gespräch mit seiner Aussage, dass mittlerweile
ohne Vorwarnung seine Kolegen von der Rechtsabteilung aktiv werden wenn,
und nun der besondere Satz,
Unterlagen von der einen bei der anderen Prüfstelle auftauchen.
:bumsfreunde
...aber da man ja nicht immer alles wissen kann dachte ich,
frach doch ma.

schöne Grüße
Lux-Bus
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von kajunga »

Meines Wissens nach dürfen Amtliche Dokumente (wie eben auch Gutachten) nicht farbkopiert werden.

Mach einfach ne S/W Kopie und schreib groß KOPIE drauf.
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avocado

Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von avocado »

busfahrerziehjackaus hat geschrieben:
stoppelhopser hat geschrieben:Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?

Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.

Gruß, Michael
...eine DVD im Laden bezahlst du auch, hast deswegen aber noch lange nicht die Urheberrechte...
ein schlüssigess axiom :D
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Re: Klage vom Tüv?

Beitrag von Toms Hütte »

Schon mal was von Vertriebsmarketing gehört?

Wenn Du schon eine Kopie einer Eintragung oder so hast, braucht es keine Einzelabnahme mehr und ist viel preiswerter.

Ohne die Unterlagen kann der Prüfer in den Unterlagen abtauchen und Dir die Zeit in rechnung stellen usw.

Die Rechtsabteilung wird meines Wissens nach nur dann aktiv, wenn Du eine Original ABE (die in rot und schlecht kopierbar z.B) kopierst und die Kopie als Original vorlegst. Das ist Urkundenfälschung und verboten..

Aber die Briefkopie mit der Eintragung, eine schwarz-weiß Kopie eines Gutachtens usw. sind nicht strafbar.

meint

Tom
Ich fahre schon immer mit dem Bus... aber nach 450.000 km im 1982 er T3 mit CS und dann JX mit 3H jetzt mit AGG
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