Hat wer in der letzten Zeit was von Klagen der Rechtsabteilung des TÜV`s
wegen der Weitergabe von Eintragkopien gehört.
Angeblich sind die Einzelabnahmen einer Prüfstelle
sowas wie Urheberrechtlich geschützt.
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Es ist gespannt
der Lux-Bus
Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff
na, in dem fall isses doch ganz einfach ... du verkaufst NUR die rohre und der papierkram ist nur ne kostenlose hilfe für den prüfer, der den kram nachher eintragen soll ...martinw hat geschrieben: Da ich 2 Sätze von den Dinger gebastelt hatte und mit Kopien der Unterlagen weiter Verkaufen wollte hab ich ihn danach gefragt.
...eine DVD im Laden bezahlst du auch, hast deswegen aber noch lange nicht die Urheberrechte...stoppelhopser hat geschrieben:Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?
Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.
Gruß, Michael
Stimmt. Aber bei der DVD bezahle ich die Nutzung der Daten, bei einer CD auch.busfahrerziehjackaus hat geschrieben:...eine DVD im Laden bezahlst du auch, hast deswegen aber noch lange nicht die Urheberrechte...stoppelhopser hat geschrieben:Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?
Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.
Gruß, Michael
ein schlüssigess axiom :Dbusfahrerziehjackaus hat geschrieben:...eine DVD im Laden bezahlst du auch, hast deswegen aber noch lange nicht die Urheberrechte...stoppelhopser hat geschrieben:Wie kann etwas das ich bezahlt habe vom Ersteller urheberechtlich geschützt sein?
Ich bezahle das Gutachten doch, dann habe ich auch die Rechte dran.
Gruß, Michael