Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

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dasding
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Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von dasding »

Servus

Also da ich vorhabe mir eine Anhängerkupplung annen Bus zu schrauben und einen Anhänger zu kaufen (logischer Weiße 8-) ) hab ich mal ein paar Fragen dazu:

1. Wie siehts aus mit einer Anhängerkupplung, hab da mal in der Bucht geschaut da gibts welche mit E-Satz für ca 170€ ? hat da wer Erfahrung? Sind anhängerkupplungen generell Eintragungspflichtig? Weil bei der einen in der Bucht steht das man se net Eintragen lassen muss.

2. Dann interessiert mich noch wie das is mitm Anhänger. Bei mir im Fahrzeugschein steht "Technisch zulässige Anhängerlast ungebremmst 600kg". Aber so ein Anhäger hat ja 750Kg (also die ich mit B Führerschein anhängen darf)?
Was heißt das Jetzt für mich? :gr
Ich hoffe ihr versteht welches Problem ich sehe

Grüße aus Nürnberg :bier
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Daniel83
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von Daniel83 »

Also, wenn du eine alte gebrauchte Anhängerkupplung zum Beispiel bei ebay kaufst, kannst du davon ausgehen, dass du die Eintragen lassen musst. Das kostet ca. 50 € beim netten Ingenieur.
Also 50€ Kaufpreis + 50€ Eintragung + Gebühr Straßenverkehrsamt zum ändern der Papiere + neuer E- Satz.
Die neuen Kupplungen haben in der Regel ein E-Prüfzeichen und sind eintragungsfrei. Aber im Zweifel noch mal beim Verkäufer nachfragen.

Es gibt irgendwo so ein VW Schreiben, dass die Anhängelast erhöht werden kann, das muss dann aber auch beim TÜV eingetragen werden.

Und: Mit Klasse B darfst du auch mehr als 750 kg ziehen. Allerindings dann gebremst. Das kannst du im Netz aber überall auch nachlesen. Google mal nach "Führerscheinklasse B".
Der Anhänger auf dem Bild ist mit 1000 kg eingetragen, ich habe auch nur B.

Gruß Daniel
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ArCane
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Erste Suchergebnis liefert schon das, was ich mir dachte:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php" onclick="window.open(this.href);return false;

Du darfst mit B nur maximal 750 kg anhängen und die zulässige Gesamtmasse vom Gespann darf 3,5 t nicht überschreiten.
Also wenn dein Auto schon 3000 kg zul. Gesamtmasse hat, dann darfst du bloß nur noch 500 kg Anhänger fahren.


Andere Seiten liefern wieder andere Ergebnisse:

Zitat Fahrschule 1-2-3.de
"Nicht alles, was man als Autofahrer gerne transportieren möchte, ist so leicht genug, dass der Anhänger reicht, der im Führerschein Klasse B integriert ist. Bei diesem kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg transportiert werden – alles was darüber an Gewicht hinausgeht, bedarf normalerweise des Anhängerführerscheins. Es sei denn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist kleiner als das Leergewicht des ziehenden PKWs und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von PKW und Anhänger beträgt weniger als 3,5 Tonnen. "

Das würde bedeuten, dass wir bei unserem Bus mind. 1480 kg Anhänger ziehen dürfen mit Klasse B.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von Herr Vorragend »

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteig
Das heißt, wenn dein Auto 3500kg wiegt, kannst du trotzdem den 750kg Hänger ziehen.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Nee weil alles zusammen weiterhin nicht 3,5 t überschreiten darf.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von remmlatshofer »

@ ArCane: Hat dein Bus nur 2020 kg zulässiges Gesamtgewicht oder wie kommst du auf 1480 kg Anhängelast bei zulässigen 3,5 Tonnen? Ich glaub ich stehe gerade auf dem Schlauch?!?

@ dasding: Wenn du dir schon einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gekauft/ausgesucht hast, darfst du ihn halt nicht ganz voll beladen, so daß das tatsächliche Gewicht des Anhängers 600 kg nicht überschreitet.
Gruß Rainer

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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von Herr Vorragend »

Scheiß Gesetztestext, den man zweideutig interpretieren kann...
Ich fänds logisch, wenn man z.B. hinter einen 3,5t-LT noch 750kg anhängen kann, da es ein verhältnismäßig kleiner Hänger ist. Außerdem wär die 750kg-Klausel ja sonst überflüssig, denn Autos leichter als 750kg dürfen in der Regel sowieso nicht mehr ziehen, als ihr Eigengewicht.

Was auch oft vernachlässigt wird ist die Stützlast.
Wenn der Hänger 750kg wiegt und 75kg Stützlast hat, darf man sogar 725 kg ziehen - sagt ein befreundeter Anwalt.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Nee die Leermasse meines Busses ist 1480 kg eingetragen und deshalb darf der Hänger eben maximal so schwer sein bzw. solch ein zul. Gesamtgewicht haben.

Aber so wie ich das bei anderen Quellen rauslese, darf man bei Fahrzeugen, die genau 3,5 t zul. Gesamtgewicht haben, ebenfalls einen 750 kg Anhänger dran packen.
Aber nur bei genau 3,5 t Fahrzeugen.

Bei zul. GG von 3 t tritt die Regelung "bis max 3.5 t Gesamt" in Kraft und dein Anhänger darf nur noch zul. GG von 500 kg haben.


Das würde zu den typischen deutschen Gesetzen passen.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von remmlatshofer »

Und dein gebremster Anhänger am VW-Bus darf nur 1100 kg zGG haben, wenn das zGG deines Busses bei 2400kg liegt, weil sonst die 3,5 Tonnen wieder überschritten werden.
Gruß Rainer

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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Jo korrekt.

hier nochmal ne gute Quelle

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen" onclick="window.open(this.href);return false;

Aber ich hab bisher noch keinen Anhänger gesehen über 750 kg der nicht gebremst war.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von aRne@kleinerSyncro »

Ich geb auch mal meinen Senf dazu ;)

Hab mich auf Grund des Hobbys sehr lange damals mit der Führerscheinsache befasst:

Also, Anhänger bis 750kg zGG sind immer erlaubt (auch wenn das Zugfahrzeug ein zGG von 3,5t hat)

Ansonsten gilt: das zGG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die beiden zGG´s von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen gerechnet darf 3,5t nicht überschreiten (ausser der Anhänger hat ein zGG von max. 750kg, wie schon oben beschrieben)

Gruß Arne
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Es steht alles genau und ausführlich in den § drin.
Man muß se nur verstehen und genau lesen können.
Da gibt es auch keine Auslegung oder ne Verständnissfrage.
Gruß Frank!
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von Daniel83 »

Jetzt habe ich ja wieder was angefangen...
Das will er ja wahrscheinlich gar nicht alles wissen, ich wollte nur mal wieder verhinden, dass irgendwer Geld zum Fenster rauswirft für BE, oder aus unwissenheit nen falschen Anhänger kauft. Nach dem Motto: Mit dem neuen Führerschein darf man ja keine Anhänger ziehen. Das habe ich schon oft genug gehört. So ein sch...
Und wenn ich nach Quellen im Internet suche, verlasse ich mich nicht auf den Mist der schon irgendjemand anders falsch kopiert hat.

Gruß Daniel
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von Atlantik90 »

Zu der einen Eingangsfrage: Eintragung von Anhängerkupplungen.
Anhängerkupplungen mit e..-Prüfzeichen (europäische Betriebserlaubnis) brauchen nicht eingetragen zu werden.
Ankängerkupplungen mit ~K....-Prüfzeichen (nationales deutsches Prüfzeichen) müssen eingetragen werden.
Soll die mögliche Anhängelasterhöhung genutzt werden, die bei einzelnen Kupplungen mit einzelnen Fahrzeugen möglich ist, so sind auch die mit e...-Prüfzeichen einzutragen.
Sollten zu deiner Anhängerkupplung die Papiere fehlen, so findest du für von Westfalia oder Oris gefertigte Kupplungen je einen Link in der Linksammlung, wo du die Papiere ziehen kannst. Zu anderen Kupplungen haben einige heir die Möglichkeit dir solches zukommen zu lassen.
Achte beim Kauf unbedingt darauf, dass das Typenschild an der Kupplung ist und auch lesbar ist.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von dasding »

alles klar danke

also das mit den Anhäger hab ich verstanden(Werd mir trotzdem "nur" einen 750kg ungebremmsten kaufen auch wenn ich mehr dürfte aber der reicht mir ^^), das mit der Kupplung auch zwecks Eintragung.

NUR

nochmal zu der Anhängerlast der im Brief steht , also bei imr ja die 600KG aber der anhänger hat ja dann 750kg? also darf ich in nur nicht volladen sogesagt?oder? :gr oder is damit die Stützlast gemeint? da hängst bei mir noch grad
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Die meisten Anhänger in der Klasse haben sowieso nur 500-550 kg Zuladung.

Plus Eigengewicht von 180-200 kg. Da darfst du im maximalen Fall eben nicht ganz voll machen.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von dokapilot »

äh, von wegen " dann mach ich den anhänger nicht ganz voll" ist aber nicht. da gilt m. e. das zgg. und wenn die ungebremste eingetragene anhängelast 600 kg ist, dann fällt ein 750 kg anhänger aus. auch leer darf der 750er nicht hinten dran hängen.

und dass sich keine ungebremsten anhänger mit über 750 kg zgg am markt finden liegt daran, dass anhänger ab 750 kg gebremst sein müssen.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von stoppelhopser »

Bei der max zulässigen Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das zulässige Gesamtgewicht. :-bla

Sonst dürfte ich den 2,7tonner von einem Kumpel ja auch nicht ziehen.

Wie das bei den Führerscheinen ist weiß ich nicht, bin davon aber auch nicht belastet, es grüßt die Gnade der frühen Geburt :sun (uralter "dreier")

Gruß, Michael
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Wenn das wirklich so streng genommen wird, dann dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Autos, die einen Anhänger hinten dran haben, diesen nicht ziehen.

Alle Autos, die ich kenne mit AHK haben noch weniger ungebremste Anhängelast eingetragen als unser T3.
Da ist jedenfalls irgendwo der Wurm drin und ich gehe fest davon aus, dass du solche Hänger trotzdem ziehen darfst, denn
sonst dürfte es ja keiner.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Das tatsächliche Anhängergewicht zählt.Gruß Frank!
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von dokapilot »

T3-Staff hat geschrieben:Mahlzeit!Das tatsächliche Anhängergewicht zählt.Gruß Frank!
is wahr? :shock:

wie weist denn der gemeine privatmensch dann das derzeitige tatsächliche gewicht des anhängers nach,
z. b. bei einer kontrolle und ner fuhre kies hinten drauf?
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von ArCane »

Für solche Fälle hat jedes Polizeifahrzeug eine Plattenwage, mit der sie leicht überprüfen können wie hoch das Gewicht ist.

Da musst du nur mit dem Anhänger drauf fahren und dann wissen die netten Herren wie schwer das Teil ist.
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Re: Frage zur Anhängerkupplung UND zum Anhänger

Beitrag von Alter Schwede »

Servus.

Als Führer bist du verantwortlich für u.a. auch die Einhaltung der zul. Gesamtmasse etc. pipapo deines Fahrzeuges. Leergewicht des Hängers steht im Schein dazu und das was du reintust kannst/solltest du wiegen, so du im Schätzen des Transportgutes hinsichtlich Gewicht nicht der Routinier bist. (Einem Bauarbeiter traue ich durchaus zu, nach x Jahren auf dem Bau optisch eine halbe von einer dreiviertel Tonne Kies zu unterscheiden.)

Naja, wie immer zieht man sich gern warm an und trinkt statt noch 20 Schippen draufzuhauen lieber ein Bier und ist auf der sicheren Seite, oder?

Gruß
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