hab ich mich gefragt, ob man wohl alleine mit dem Lufti eine Runde drehen darf
![mal grübel :gr](./images/smilies/gruebel.gif)
Da man hierüber natürlich nichts konkretes im Netz findet hab ich mal ganz unverbindlich beim Landratsamt
und dem örtlichen Polizeirevier eine Anfrage gemacht, ob in dieser Zeit Probe- und Bewegungsfahrten
mit dem Oldtimer erlaubt wären, solange man alleine fährt.
Die Aussagen beider Ämter waren gleich, nämlich daß ein triftiger Grund für jede Fahrt vorliegen müsse,
und eine Ausfahrt mit dem Oldtimer bei einer Kontrolle in jedem Fall zur Anzeige gebracht werde.
Über die Höhe der Strafe entscheidet dann im Einzelfall das Landratsamt.
Was diese sinnbefreite Regel mit der Eindämmung eines Virus zu tun hat, das übersteigt meinen Horizont,
aber denkt euch auf jeden Fall schon mal einen guten Grund aus, wenn ihr demnächst bei der Ausübung
dieser "Straftat" erwischt werdet
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Gruß
Martin