Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
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Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Hallo zusammen,
ein Freund hat grade folgendes Problem, bei dem ich Erfahrungswerte suche.
Fahrzeug (T5) wurde zur Werkstatt gebracht mit dem Auftrag Getriebe und Kupplung zu wechseln. Getriebe wurde von der Werkstatt über eine externe Firma bestellt. Nach Reparatur springt der 1. Gang immer raus. Auf Hinweise der Nachbesserung entgegnet die Werkstatt mit dem Disclaimer auf der Rechnung:
"in Kulanz/Garantiefällen muss Kunde selbst mit dem Getriebeüberholer in Verbindung treten, um etwaige Ansprüche zu stellen. Getriebeüberholung/Rechnungskosten wurden daher 1:1 ohne Aufpreis/Aufschlag weitergereicht. Aus-/Einbaukosten sowie Prüfkosten in Kulanz-/Garantiefällen müssen vom Kunden übernommen werden."
Der Getriebeüberholer gibt 12 Monate Garantie, schreibt aber "X übernimmt keine Kosten für den Ein- und Ausbau des Getriebes".
Mein bisheriges Verständnis ist: Die Werkstatt hat einen Auftrag bekommen und hat diesen durchzuführen, etwaige Nachbesserungen gehen zu Lasten der Werkstatt, wenn sie Teil des Auftrags sind (siehe auch Punkt 1: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... angelhaft/)
Ist der Disclaimer der Werkstatt zulässig? Sonst könnte man ja jeden Müll einbauen und der Kunde hat die Zeche zu bezahlen für die erneute Reparatur.
Oder klingt das schon alles zu kompliziert und man sollte direkt die Kfz-Schiedstelle einschalten?
LG
Felix
ein Freund hat grade folgendes Problem, bei dem ich Erfahrungswerte suche.
Fahrzeug (T5) wurde zur Werkstatt gebracht mit dem Auftrag Getriebe und Kupplung zu wechseln. Getriebe wurde von der Werkstatt über eine externe Firma bestellt. Nach Reparatur springt der 1. Gang immer raus. Auf Hinweise der Nachbesserung entgegnet die Werkstatt mit dem Disclaimer auf der Rechnung:
"in Kulanz/Garantiefällen muss Kunde selbst mit dem Getriebeüberholer in Verbindung treten, um etwaige Ansprüche zu stellen. Getriebeüberholung/Rechnungskosten wurden daher 1:1 ohne Aufpreis/Aufschlag weitergereicht. Aus-/Einbaukosten sowie Prüfkosten in Kulanz-/Garantiefällen müssen vom Kunden übernommen werden."
Der Getriebeüberholer gibt 12 Monate Garantie, schreibt aber "X übernimmt keine Kosten für den Ein- und Ausbau des Getriebes".
Mein bisheriges Verständnis ist: Die Werkstatt hat einen Auftrag bekommen und hat diesen durchzuführen, etwaige Nachbesserungen gehen zu Lasten der Werkstatt, wenn sie Teil des Auftrags sind (siehe auch Punkt 1: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... angelhaft/)
Ist der Disclaimer der Werkstatt zulässig? Sonst könnte man ja jeden Müll einbauen und der Kunde hat die Zeche zu bezahlen für die erneute Reparatur.
Oder klingt das schon alles zu kompliziert und man sollte direkt die Kfz-Schiedstelle einschalten?
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Hi,
Dein Freund soll sich da nicht abspeisen lassen. Werkstatt muss das Problem lösen, wie die das Problem lösen ist deren Problem. Er hat das Fahrzeug in die Werkstatt mit einem klaren Auftrag abgegeben und wenn etwas nicht funktioniert muss die Werkstatt nachbessern, es sei denn er hat das Getriebe mitgebracht oder bestellt. Überall gibt es dubiose Klauseln die nach BGB nicht rechtens sind. Das Problem bei der ganzen Geschichte ist das ihm damit nicht geholfen ist und ein Rechtstreit sich in die Länge ziehen kann ohne das das Problem gelöst wird. Es ist eine sehr bescheidene Situation.
Dein Freund soll sich da nicht abspeisen lassen. Werkstatt muss das Problem lösen, wie die das Problem lösen ist deren Problem. Er hat das Fahrzeug in die Werkstatt mit einem klaren Auftrag abgegeben und wenn etwas nicht funktioniert muss die Werkstatt nachbessern, es sei denn er hat das Getriebe mitgebracht oder bestellt. Überall gibt es dubiose Klauseln die nach BGB nicht rechtens sind. Das Problem bei der ganzen Geschichte ist das ihm damit nicht geholfen ist und ein Rechtstreit sich in die Länge ziehen kann ohne das das Problem gelöst wird. Es ist eine sehr bescheidene Situation.
Gruß Patrick
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Hi,
wenn das Vertragsverhältnis ausschließlich Kunde - Werkstatt ist, dann würde ich mich auch nicht abspeisen lassen.
Der Gewährleistungsanspruch kann meines Wissens nach nur dem Vertragspartner gegenüber eingefordert werden.
Sprich dein Kumpel kann erstmal keinen Anspruch an den Vertragspartner der Werkstatt stellen.
Und mal weiter gesponnen, wie soll das Ergebnis aussehen, wenn sich herausstellt, dass die Werkstatt beim Einbau/Umbau einen Fehler gemacht hat?
Sollte das Getriebe als „mitgebrachtes Teil“ gelten, wird die Werkstatt wohl im Recht sein.
1. Schritt freundliches Telefonat führen.
2. Schritt Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Wenns soweit ist, dann ist vermutlich eh keine Einigung mehr in Sicht.
Gruß René
wenn das Vertragsverhältnis ausschließlich Kunde - Werkstatt ist, dann würde ich mich auch nicht abspeisen lassen.
Der Gewährleistungsanspruch kann meines Wissens nach nur dem Vertragspartner gegenüber eingefordert werden.
Sprich dein Kumpel kann erstmal keinen Anspruch an den Vertragspartner der Werkstatt stellen.
Und mal weiter gesponnen, wie soll das Ergebnis aussehen, wenn sich herausstellt, dass die Werkstatt beim Einbau/Umbau einen Fehler gemacht hat?
Sollte das Getriebe als „mitgebrachtes Teil“ gelten, wird die Werkstatt wohl im Recht sein.
1. Schritt freundliches Telefonat führen.
2. Schritt Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Wenns soweit ist, dann ist vermutlich eh keine Einigung mehr in Sicht.
Gruß René
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Danke für die Antworten, bestätigt meine Vermutungen.
Das Getriebe wurde nicht mitgebracht, auch auf der Rechnung des Getriebeinstandsetzers steht als "Kunde" die Werkstatt drauf.
Mich wundert das ganze nur insofern, dass das eigentlich eine recht bekannte Werkstatt mit gutem Ruf ist.
Ich werde die Schritte so mal weiterleiten.
LG
Felix
Das Getriebe wurde nicht mitgebracht, auch auf der Rechnung des Getriebeinstandsetzers steht als "Kunde" die Werkstatt drauf.
Mich wundert das ganze nur insofern, dass das eigentlich eine recht bekannte Werkstatt mit gutem Ruf ist.
Ich werde die Schritte so mal weiterleiten.
LG
Felix
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Dein Kumpel soll mal zu einer Verbraucherberatung/-zentrale.
Hier im Forum gibt es keine Rechtsberatung. Die wäre auch nicht zulässig.
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wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Mahlzeit! Dein Kumpel hat doch nur einen Vertrag mit der Werke und Schluß. Deren Prob sich mit dem Zuliefer auseinanderzusetzen. Gruß Frank
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Und der Disclaimer ist auf der Rechung und nicht auf dem unterschriebenen Auftrag? Die Kosten der Getriebeüberprüfung soll der Kunde tragen
Auch ohne Jurastudium beleidigt das mein Rechtsverständnis.
Das Getriebe könnte völlig in Ordnung sein und der Fehler ist in der Einstellung des Schaltgestänges.
Das typsiche Vorgehen der Werkstätten ist, Du erteilst nicht den Auftrag zur Fehlerbehebung, sondern es wird erklärt, es könnte möglicherweise an den Düsen liegen. Du unterschreibst einen Auftrag zum Tausch der Düsen...
Auch ohne Jurastudium beleidigt das mein Rechtsverständnis.
Das Getriebe könnte völlig in Ordnung sein und der Fehler ist in der Einstellung des Schaltgestänges.
Das typsiche Vorgehen der Werkstätten ist, Du erteilst nicht den Auftrag zur Fehlerbehebung, sondern es wird erklärt, es könnte möglicherweise an den Düsen liegen. Du unterschreibst einen Auftrag zum Tausch der Düsen...
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Sofern Dein Kumpel den Vertrag mit der Werkstatt hat, wäre der Instandsetzer Erfüllungsgehilfe nach §278 BGB, sodass die Werkstatt für etwaige Pflichtverletzungen einstehen müsste. Wie von einem Vorredner bereits geschrieben, ist es wenig zielführend, sich auf das Halbwissen irgendwelcher Internetforen zu stützen. Bei der Verbraucherzentrale bekommt er sicherlich juristisch kompetenteren Rat.
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Moin,
welche Rechtsfolgen der "Disclaimer" auf der Rechnung hat wäre spannende; ist aber eher eine Frage für einen Fach-Anwalt. Meiner Laien Einschätzung nach wird das die Werkstatt nicht aus der Haftung für ihre Arbeit entlassen.
Es gibt auch die Schiedsstelle der Kammer in der die Werkstatt automatisch Mitglied ist wenn es eine reguläre Werkstatt ist. An diese kann man sich als Kunde auch wenden.
Ich würde zuerst mit der Werkstatt sprechen und versuchen eine Lösung zu finden - die Werkstatt schuldet dem Kunden ein funktionierendes Auto und das ist so nicht erfüllt. Und da kommt die Werkstatt auch nicht so einfach raus.
Wenn das nichts bringt dann würde ich zur Schiedsstelle gehen, schließlich zum Anwalt.
Gruß Bernd
welche Rechtsfolgen der "Disclaimer" auf der Rechnung hat wäre spannende; ist aber eher eine Frage für einen Fach-Anwalt. Meiner Laien Einschätzung nach wird das die Werkstatt nicht aus der Haftung für ihre Arbeit entlassen.
Es gibt auch die Schiedsstelle der Kammer in der die Werkstatt automatisch Mitglied ist wenn es eine reguläre Werkstatt ist. An diese kann man sich als Kunde auch wenden.
Ich würde zuerst mit der Werkstatt sprechen und versuchen eine Lösung zu finden - die Werkstatt schuldet dem Kunden ein funktionierendes Auto und das ist so nicht erfüllt. Und da kommt die Werkstatt auch nicht so einfach raus.
Wenn das nichts bringt dann würde ich zur Schiedsstelle gehen, schließlich zum Anwalt.
Gruß Bernd
Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Hallo Felix,
Dein Bekannter ist Endverbraucher.
Er hat der Werkstatt einen bestimmten Auftrag mit einem bestimmten Arbeitsumfang ("Getriebe und Kupplung zu wechseln") erteilt.
Die Werkstatt ihrerseits hat ein Rechtsverhältnis mit dem "Getriebeüberholer".
Meine Einschätzung: Mit dem Rechtsverhältnis zwischen Werkstatt und "Getriebeüberholer" hat Dein Bekannter nichts zu tun. Ansprechpartner für Deinen Bekannten ist in jedem Fall die Werkstatt als Auftragnehmer.
Sollte zudem dies
Dein Bekannter ist Endverbraucher.
Er hat der Werkstatt einen bestimmten Auftrag mit einem bestimmten Arbeitsumfang ("Getriebe und Kupplung zu wechseln") erteilt.
Die Werkstatt ihrerseits hat ein Rechtsverhältnis mit dem "Getriebeüberholer".
Meine Einschätzung: Mit dem Rechtsverhältnis zwischen Werkstatt und "Getriebeüberholer" hat Dein Bekannter nichts zu tun. Ansprechpartner für Deinen Bekannten ist in jedem Fall die Werkstatt als Auftragnehmer.
Sollte zudem dies
wörtlich so auf der Rechnung stehen, frage ich mich, warum der Begriff "Getriebeüberholer" verwendet wurde. Das Getriebe wurde, so wie ich es verstehe, ja gewechselt und nicht überholt.maalik hat geschrieben: ↑30.05.2022, 18:27 "in Kulanz/Garantiefällen muss Kunde selbst mit dem Getriebeüberholer in Verbindung treten, um etwaige Ansprüche zu stellen. Getriebeüberholung/Rechnungskosten wurden daher 1:1 ohne Aufpreis/Aufschlag weitergereicht. Aus-/Einbaukosten sowie Prüfkosten in Kulanz-/Garantiefällen müssen vom Kunden übernommen werden."[/i]
- burger
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
War klar dass du bei dem Thema hier aufkreuzt. Irgendwie nerven diese Themen sowieso und man bekommt hier zu dieser Art Themen auch selten fanchkundlichen Rat. Nur einen Haufen Meinungen.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Werkstatt übernimmt keine Ansprüche bei externer Getriebeüberholung - rechtens?
Ganz genau. Das führt hier zu nichts Belastbarem, darum mach hier zu.
Gruß, Totti
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