Oldtimer + Gas = unmöglich?

Hier geht es um Umbauten zum Betrieb benzingetriebener Motoren auf LPG/Erdgas

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Anja und Marcus
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Oldtimer + Gas = unmöglich?

Beitrag von Anja und Marcus »

Wenn man in einen Oldtimer auf Gas umrüstet, verliert er seinen Oldtimerstatus, ne? Oder ist es schon irgendjemand gelungen einen Gas-Oldtimer durchzubekommen?
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nerbi
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Beitrag von nerbi »

Normal nicht, Umweltschutz und Sicherheitseinrichtungen sollten drin sein ....

Am besten sowas im Vorfeld mit der dann abnehmenden TÜV(oder was auch immer)-Stelle abstimmen
Gruß Nerbi

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Beitrag von Atlantik90 »

Gasumbau kann durchaus sogar als zeitgenössischer Umbau gesehen werden. In NL wurden auch schon zu Produktionszeiten z.B. T2 und T3 umgebaut.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Beitrag von Anja und Marcus »

hm, also ich hab jetzt bei 2 verschiedenen TÜV angerufen und beide meinten wäre auf keinen Fall möglich... gibts Erfahrungen von Leuten, die es doch geschafft haben?
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Beitrag von nerbi »

Nicht abwimmeln lassen ....

In der Anfangsphase mit dem 64er T1 hat unser TÜV erzählt, das die H-Zulassung aberkannt wird, wenn ich Gurte nachrüste .....
Gruß Nerbi

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Es geht

Beitrag von JohnnyB »

zB mit VENTURI Anlagen denn die werden seit Anfag der 70er verbaut und wären somit ein Zeitgemäßer Umbau. Schaut mal in Italien oder Australien...
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X_FISH
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Beitrag von X_FISH »

Ich frage mal nach: Wie hat sich's inzwischen entwickelt?

Grüße, Martin
swanangel
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Beitrag von swanangel »

Es fahren einige Oldtimer mit Gasumbau `rum. Speziell alte Vovos.
Der Umbau sollte zeitgenössisch sein bzw. innerhal der ersten 10 Jahre nach Zulassung. Einige Umrüster machen sogar Werbung damit, dass das H erhalten bleibt.
Auszug aus Anforderungskatalog
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
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X_FISH
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Beitrag von X_FISH »

Hm... Das Gegenargument bei einem Gasfahrer mit BMW: "Umwelttechnische Verbesserungen wie beispielsweise ein KAT dürfen ja auch nachgerüstet werden".

Er hat damit argumentiert das man zwar einen Kat oder Filter nachrüsten darf, aber keine Gasanlage. Der TÜVler hat ihm anschließend das H-Kennzeichen nicht aberkannt.

Aber: Verbaut wurde in einem alten 5er eine Venturi, also keine ultramoderne Anlage sondern sozusagen eine Anlage mit "zeitgenössischer Technik".

Eine andere Argumentation in einem der vielen Gasforen war: "Ich darf mir Kotflügel aus GFK anschrauben, andere Bremsen verbauen weil es keine originalen Ersatzteile mehr gibt und das H-Kennzeichen bleibt dran. Wieso darf ich dann keine Gasanlage einbauen wenn die Technik jener von damals entspricht und evtl. sogar vom damals bereits existenten Hersteller stammt?".

Was daraus geworden ist weiß ich leider nicht.

Hängt also - mal wieder - vom Prüfer ab wie er das sieht und einträgt/nicht einträgt...?

Grüße, Martin
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