Stützlast Anhängerkupplung

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flexman
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Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von flexman »

Hallo zusammen,

da wir uns eine Heckbox mit Montage auf der Anhängerkupplung zugelegt haben wollte ich einmal die maximal zulässige Stützlast der AHK abgleichen. Anbei ein Foto der Plakette. Wird jemand von euch daraus schlau? Dort ist eine 100 eingetragen. Handelt es sich dabei um die maximale Stützlast?!

Bild

Vielen Dank vorab
Felix
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von reidiekl »

Hallo Felix,
bei mir steht auf dem Typenschild vor der 100 noch das Wort 'Stützlast'. Des weiteren der Hersteller u.a.m.

BG - Reinhard
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macone
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von macone »

100kg gibt es, das ist aber das technisch maximal Zulässige. Das maximal Zugelassene findest du im Fahrzeugschein.
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von flexman »

Danke für die Rückmeldung. Sieht dein Typenschild denn ansonsten genauso aus wie meins? 100 kg würde mich jedenfalls sehr freuen, da ich gelesen habe, dass manche auch nur für 50-75kg ausgelegt sind.

Gruß Felix
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von Atlantik90 »

Die maximale Stützlast findest du in deiner Betriebsanleitung. Die ist abhängig vom Baujahr des T3. Die Angabe auf dem Typenschild gibt nur das Maximum für das Bauteil an.
Siehe dazu auch den Beitrag im T3-Pedia zur Anhängerkupplung. Die Stützlast steht normal nicht in der Zulassungsbescheinigung
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von flexman »

Dann scheinen es nach T3-Pedia 75kg zu sein (Diesel Baujahr 04/1986).

Zur Info: Im Fahrzeugschein gibt es nur den Vermerk „M.AHK M4075“.

Vielen Dank allen!

Gruß Felix
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von Atlantik90 »

Du hast eine PEKA-Anhängerkupplung 07,0798 Typ R 112/2 zu der ich nur eine Einbauanweisung von 02/1987 habe.
Diese Anhängerkupplung (KmH) wurde auch von VW mit VW-Teilenummer geliefert und auch in der Serie angebaut.
Nachdem auf deinem Typenschild der schwarze Grundaufdruck weg ist, kann man die Beschreibung nicht mehr lesen. Die angegebenen 100 sind kg und sind die maximale Stützlast, die das Teil selbst verträgt.

bei deiner Heckbox bzw. dem verwendeten Träger solltest du nachlesen, was diese/r als zulässige Belastung bei einer KmH mit 75 kg zulässt.
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von *Christian* »

Servus!

Anbauanweisung mit VW-Teilenummer habe ich da, falls benötigt...

Gruß Christian
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von flexman »

*Christian* hat geschrieben: 26.05.2024, 20:37 Servus!

Anbauanweisung mit VW-Teilenummer habe ich da, falls benötigt...

Gruß Christian
Falls du die meinst, hat mich Atlantik schon versorgt. Trotzdem danke:

http://www.thegallopinggoose.de/bilder/peka.pdf
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*Christian*
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von *Christian* »

Nee, ich hab ein anderes Papier...hast Post.
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von jx-frank »

Ich hab die PEKA auch drunter und kenne auch nur die Einbauanweisung.
Daher interessiert mich das "andere Papier" auch :sun
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Re: Stützlast Anhängerkupplung

Beitrag von TheWigald »

Moin,

das eine ist, was der Kugelkopf ab kann. In der Regel sind das 75 oder 100kg. Und das andere, die Freigabe vom Autohersteller. Der kleinere Wert ist dann maßgebend. VW hatte damals den T3 mit 50, 75 und 100kg getestet, ja nach Baujahr. Da spielt leider die ganze Fahrzeugdynamik rein, mit welcher Last die AHK belastet wird. Ich z.B. habe eine AHK die 100kg ab kann. Da aber mein Bus von 83 ist und damals VW die Busse nur mit 50kg Stützlast getestet hat, darf ich nur mit max. 50kg rumfahren. Da geht bestimmt auch mehr, aber wurde eben nicht getestet und somit ist es nicht erlaubt. Das gleiche gilt auch für die Anhängelast.

Grüße Dennis
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