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Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 16.12.2009, 18:16
von frido
Moin,

ich habe einen ehem. Postbus T3. Vorne hat er 2 Sitze und hinten so gut wie nichts. Im Fahrzeugschein sind nun aber 3 Sitzplätze eingetragen. In der alten Version des Scheines, vom Vorbesitzer, waren 2 Sitzplätze + 1 Notsitz ausgewiesen. Im Netz hab ich bisher noch keine klare Antwort darauf bekommen, welche Kriterien ein Notsitz denn erfüllen muss. Habe beim googeln folgendes gefunden:

Ein Notsitz muss:

- quer Zur Fahrtrichtung stehen
- Polsterung in Fahrtrichtung aufweisen
- nicht unbedingt Gurte aufweisen
- wie jeder andere Sitzplatz auch Gurte aufweisen

Zumindest die 2 letzten Punkte sind widersprüchlich. Weiss da vielleicht jemand Bescheid?

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 16.12.2009, 20:18
von dokapilot
StVO §21 (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. [...]

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

ohne gurt geht also schon mal nicht (mehr).

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 16.12.2009, 21:54
von schiller
Stimmt nicht ganz,kommt aufs Bj an.

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 16.12.2009, 22:01
von dokapilot
im produktionszeitraum des t3 herrschte bereits gurtpflicht.

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 16.12.2009, 23:31
von ArCane
Ich habe eine Ausnahmegenehmigung für die B2B Sitze. Hier besteht keine Anschnallpflicht.

Das gilt u.a. für Klappsitze, für Sitze, die entgegen der Fahrtrichtung montiert sind.

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 17.12.2009, 01:08
von aerobat
@ dokapilot
Das wäre cool gewesen....
Denn dann müsste mein olles Cabrio von 1972 ohne Fahrer und Beifahrer fahren... hi hi

Ne, is schon klar - hängt vom Baujahr ab.
Was aber auch bei älteren Fahrzeugen zu bedenken ist, welche keine "Gurtpflicht" eben auf Grund des Alters haben:
Die Versicherungen werden im Schadensfall ein mitverschulden dem / den verletzten ans Bein hängen. Sprich, sie werden sagen daß die Verletzungen - bla bla bla usw.... geringer ausgefallen wären, wenn ein Gurt (nachträglich) eingebaut und genutzt worden wäre.
...also tricky...

Gruß,
Tom

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 17.12.2009, 07:41
von dokapilot
ArCane hat geschrieben:Ich habe eine Ausnahmegenehmigung für die B2B Sitze. Hier besteht keine Anschnallpflicht.

Das gilt u.a. für Klappsitze, für Sitze, die entgegen der Fahrtrichtung montiert sind.
das kenn ich auch. ist nur die frage, ob man das heute noch so getüvt kriegen würde.

woher und von wann ist deine ausnahmegenemigung?

stvo wurde, ich glaube 2006, überarbeitet und einige lücken geschlossen.

bis dahin, war es auch möglich, mehr leute mitzunehmen, als sitze im auto sind und das legal.

wurde wie gesagt überarbeitet. ->§21 stvo

da aber wieder jemand gepennt hat, kostet das mitnehmen von personen ohne sitz und gurt wohl 5€.
die betroffene person muss aber dann auch zu fuß weiter. mehr droht wohl nicht.

jedenfalls hatten das letztens meine recherchen zu dem thema ergeben, hab leider keine passende quelle parat.

Das wäre cool gewesen....
Denn dann müsste mein olles Cabrio von 1972 ohne Fahrer und Beifahrer fahren... hi hi
das autos, mit ez vor einführung der gurtpflicht, da anders behandelt werden ist klar.
Ne, is schon klar - hängt vom Baujahr ab.
Was aber auch bei älteren Fahrzeugen zu bedenken ist, welche keine "Gurtpflicht" eben auf Grund des Alters haben:
Die Versicherungen werden im Schadensfall ein mitverschulden dem / den verletzten ans Bein hängen. Sprich, sie werden sagen daß die Verletzungen - bla bla bla usw.... geringer ausgefallen wären, wenn ein Gurt (nachträglich) eingebaut und genutzt worden wäre.
versicherung würde ich in dem fall klären und ansonsten auch versuchen, nicht regelmäßig leute spazierenzufahren.

alternativ zu meiner und der sicherheit anderer, gurte nachrüsten.

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 17.12.2009, 16:18
von ArCane
Die Ausnahmegenehmigung hab ich mir vor 2 Wochen bei der Dekra besorgt.

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 17.12.2009, 17:15
von dokapilot
ArCane hat geschrieben:Die Ausnahmegenehmigung hab ich mir vor 2 Wochen bei der Dekra besorgt.
hast du die sitze nachgerüstet oder waren die schon drin?
sind zu den b2b-sitzen nicht original beckengurte vorgesehen?
sind deine b2b-sitze mit im fzg-schein eingetragen?

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 23.01.2010, 17:54
von hormi69
Hallo
habe mir 2009 kurz nach Weihnachten in meinen von mir selber Ausgebauten EX-POSTBUS einen B2B Sitz als 4. Sitz beim TÜV SÜD in Singen Hohenwiel am Bodensee eintragen lassen ohne Gurt entgegen der Fahrtrichtung von mir nachgerüstet ging ohne Probleme hat nur 37,00 €uronen gekostet.
:sun

Re: Was ist ein Notsitz ?

Verfasst: 23.01.2010, 18:13
von ArCane
dokapilot hat geschrieben:
ArCane hat geschrieben:Die Ausnahmegenehmigung hab ich mir vor 2 Wochen bei der Dekra besorgt.
hast du die sitze nachgerüstet oder waren die schon drin?
sind zu den b2b-sitzen nicht original beckengurte vorgesehen?
sind deine b2b-sitze mit im fzg-schein eingetragen?

Sorry für die späte Antwort, aber besser spät als nie ;)

1) Die sind schon von Anfang an drin. Waren Zusatzausstattung. Der erste Besitzer hatte sich diese Sitze wohl bestellt.
Sind die gleichen wie bei den Stars. Also die, die man umklappen kann.
2) Da waren nie Gurte dran. Das hat mir VW auch so bestätigt.
3) Die Sitze sind nicht explizit im Schein eingetragen.

Einzig allein die 9 Sitzplätze, obwohl ich ja "nur" 7 habe :)