Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
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Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Hi, ich habe ein kleines Problem was mein weiteres Vorgehen mit meinem Bus angeht.
Derzeit fehlt mir definitiv das Geld, den Bus Tüv-fertig zu machen.
Dazu muss gesagt werden, dass die HU nun seit 1.6. fällig wäre.
Unter welchen Umständen ist bei der HU eine Vollabnahme fällig?
Ich überlege im Moment stark, den Bus vorübergehend stillzulegen, um nicht weiter die laufenden Kosten zu haben, wo ich eh nicht damit fahre.
Sollte dies aber unweigerlich zur Vollabnahme führen, wäre es wieder eine Rechensache.
Wenn ich richtig informiert bin, kostet die Vollabnahme bis zu 300€, richtig? Oder gibt's vielleicht sogar eine Pauschale?
Die Tüv-Website konnte mir da nicht wirklich weiter helfen, und nachdem ich von einer werten Dame ziemlich unfreundlich abgespeist wurde habe ich auch keine große Lust mehr auf deren Hotline
Vielen Dank für jeden Tipp!
Derzeit fehlt mir definitiv das Geld, den Bus Tüv-fertig zu machen.
Dazu muss gesagt werden, dass die HU nun seit 1.6. fällig wäre.
Unter welchen Umständen ist bei der HU eine Vollabnahme fällig?
Ich überlege im Moment stark, den Bus vorübergehend stillzulegen, um nicht weiter die laufenden Kosten zu haben, wo ich eh nicht damit fahre.
Sollte dies aber unweigerlich zur Vollabnahme führen, wäre es wieder eine Rechensache.
Wenn ich richtig informiert bin, kostet die Vollabnahme bis zu 300€, richtig? Oder gibt's vielleicht sogar eine Pauschale?
Die Tüv-Website konnte mir da nicht wirklich weiter helfen, und nachdem ich von einer werten Dame ziemlich unfreundlich abgespeist wurde habe ich auch keine große Lust mehr auf deren Hotline
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- ArCane
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Bei uns in Rheinland Pfalz gibt es keine Vollabnahme mehr.
Es wird lediglich eine stinknormale HU gemacht und die Sache ist geritzt.
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Hm, wie es in NRW aussieht, wäre sehr gut zu wissen
Oder kann ich auch in Rheinland-Pfalz die HU machen lassen?
Müsste ich nur ohne Tüv bis da fahren
Dafür gäb's nen netten Kurzurlaub...
Oder kann ich auch in Rheinland-Pfalz die HU machen lassen?
Müsste ich nur ohne Tüv bis da fahren
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Du kannst überall da TÜV machen, wo dir es lieb ist.
Und in NRW wird es sicherlich genauso sein, aber ein kurzer Anruf deinerseits wird die Sache innerhalb weniger Minuten klären.
Du musst nur dahin anrufen, die werden dir sicherlich was dazu sagen.
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Also meines Wissen gint es in D keine Vollabnahme mehr!!! Du kannst denn Wagen 4 Jahre in die Ecke stellen und wenn du der Meinung bist, du würdest jetzt gerne wieder damit fahren oder die Kohle is jetzt da, ab zum TÜV ein HU machen! Wenn bestanden denn Fahren und ab da 2 Jahre bis zur nächsten HU
Gruss der Marco!!
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Moin,
ich meine, Vollabnahme gibt es in keinem Bundesland mehr... Aber frag mal nach, ob Du den Bus nach Stilllegung ohne TÜV/AU wieder anmelden kannst. Habe nämlich im Hinterkopf, dass das nicht geht, Du also rote Nummern brauchst, damit TÜV/AU machst und dann erst wieder anmeldest. Hier entstünden Kosten, die Du abwägen mußt zum angemeldet lassen.
Auf Hänger hinfahren geht wohl auch nicht, Fahrzeug muss auf irgendeine Art zugelassen sein, damit der Prüfer ggf. eine Probefahrt machen könnte. Vielleicht gibt es aber auch geschmeidigere Prüfer...
Gruß Tobias
ich meine, Vollabnahme gibt es in keinem Bundesland mehr... Aber frag mal nach, ob Du den Bus nach Stilllegung ohne TÜV/AU wieder anmelden kannst. Habe nämlich im Hinterkopf, dass das nicht geht, Du also rote Nummern brauchst, damit TÜV/AU machst und dann erst wieder anmeldest. Hier entstünden Kosten, die Du abwägen mußt zum angemeldet lassen.
Auf Hänger hinfahren geht wohl auch nicht, Fahrzeug muss auf irgendeine Art zugelassen sein, damit der Prüfer ggf. eine Probefahrt machen könnte. Vielleicht gibt es aber auch geschmeidigere Prüfer...
Gruß Tobias
Guude Tobias
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Ja, das wird definitiv dann noch verrückt, aber wenn keine Vollabnahme -> keine extremen Kosten...
Dann würde ich ggf. auch die 60 Öcken für Kurzzeitkennzeichen ausgeben - ist ja nicht so dramatisch.
Vielen Dank an alle für die Infos!!!
Dann muss ich mich was den Tüv angeht wenigstens nicht auch noch stressen, Klausuren im Mom sind Streß genug
DANKE!!!
Dann würde ich ggf. auch die 60 Öcken für Kurzzeitkennzeichen ausgeben - ist ja nicht so dramatisch.
Vielen Dank an alle für die Infos!!!
Dann muss ich mich was den Tüv angeht wenigstens nicht auch noch stressen, Klausuren im Mom sind Streß genug
DANKE!!!
- carat1234
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Kurzzeitkennzeichen brauchst dann auch nicht!!
Doppelkarte von der Versicherung holen, alte Kennzeichen drauf und du darfst ohne Zulassung zum Tüv oder später auch zum zulassen auf eigener Achse fahren!!
Selbst schon so gemacht!!
Gruß
Doppelkarte von der Versicherung holen, alte Kennzeichen drauf und du darfst ohne Zulassung zum Tüv oder später auch zum zulassen auf eigener Achse fahren!!
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Carat : Mööp Falsch !!!!!!
seit Erfindung des Wunschkennzeichens Reservierung und übernahme der Alten Kennzeichen ist das Fahren mit ner Deckungskarte auf Alten Schilder nicht mehr erlaubt,auch das Heimfahren von der Zul.Stelle mit >Frisch entstempelten geht nicht mehr !
seit Erfindung des Wunschkennzeichens Reservierung und übernahme der Alten Kennzeichen ist das Fahren mit ner Deckungskarte auf Alten Schilder nicht mehr erlaubt,auch das Heimfahren von der Zul.Stelle mit >Frisch entstempelten geht nicht mehr !
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Seit wann das denn? Selbst so noch Anfang des jahres gemacht....
Gruss aus dem Wald
Florian
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Niveau ist keine Handcreme - und auch nicht für Geld zu bekommen
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Mahlzeit!Immer dieses Rätzelraten.Kann man doch alles nachlesen.
Zur sog. Vollabnahme:
§21 STVZO:
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Es gibt also weiterhin eine sog. Vollabnahme.
Zu den entstempelten Kennzeichen:
FZV §10,Absatz 4
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Und hier gabs ne Änderung:
Die Fahrten mit dem entstempelten Kennz. sind weiterhin problemlos möglich.Vom entstempeln nach Hause,in die Garage,Werke usw.
Wenn im Zulassungsbezirk.
Andersrum siehts seit der Änderung so aus:
Abmelden,abstellen nach ne Zeit sind die Nr.- Schilder wech,das heißt weitervergeben-
Nix mehr mit überführen zum Tüv/Zulassungsstelle,AU.
Das Kennzeichen muß bei der Abmeldung reserviert werden.An die Frist denken(bei uns 6 Monate).Gegebenenfalls verlängern.
Dann wenn die Fahrt ansteht:Versicherungsdeckungsnummer ausdrucken,STVA informieren,das Nr. - Schild muß wieder freigeschaltet werden auf das Fahrzeug.
Dann kann man die im § aufgeführten Fahrten durchführen.
Gruß Frank!
Zur sog. Vollabnahme:
§21 STVZO:
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Es gibt also weiterhin eine sog. Vollabnahme.
Zu den entstempelten Kennzeichen:
FZV §10,Absatz 4
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Und hier gabs ne Änderung:
Die Fahrten mit dem entstempelten Kennz. sind weiterhin problemlos möglich.Vom entstempeln nach Hause,in die Garage,Werke usw.
Wenn im Zulassungsbezirk.
Andersrum siehts seit der Änderung so aus:
Abmelden,abstellen nach ne Zeit sind die Nr.- Schilder wech,das heißt weitervergeben-
Nix mehr mit überführen zum Tüv/Zulassungsstelle,AU.
Das Kennzeichen muß bei der Abmeldung reserviert werden.An die Frist denken(bei uns 6 Monate).Gegebenenfalls verlängern.
Dann wenn die Fahrt ansteht:Versicherungsdeckungsnummer ausdrucken,STVA informieren,das Nr. - Schild muß wieder freigeschaltet werden auf das Fahrzeug.
Dann kann man die im § aufgeführten Fahrten durchführen.
Gruß Frank!
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
in Ffm gab es extra ne Info auf der Zullassung.
Änderung Anfang 2010 ? ich weis es Nemmer,kann auch Länger her sein.
hier in D macht eh Jeder was er will , Aktuell bei Anmeldungen / ummeldungen werden in Ffm keine Tüv und AU Besch. mehr benötigt,Tüv musser noch haben.
Änderung Anfang 2010 ? ich weis es Nemmer,kann auch Länger her sein.
hier in D macht eh Jeder was er will , Aktuell bei Anmeldungen / ummeldungen werden in Ffm keine Tüv und AU Besch. mehr benötigt,Tüv musser noch haben.
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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Re: Vorübergehend stilllegen oder doch angemeldet lassen?
Mahlzeit!Ja is schon klar Schmaler.Auslegungssache hatten wir ja immer schon.
Nur die FZV,STVZO,STVO sind bundesweit gültig.
Wer sich da weit ausm Fenster lehnt müßte man mal durchziehen,wenn man Bock und Zeit hat.
Ja das mit den Berichten kenn ich.
Wetten das Frankfurt das auch schnell wieder abschafft?
Gab hier letztes Jahr in ******* nen großen Knall.Da brauchte man das auch nich mehr,wollten wohl Arbeit sparen-Stempel inne Bescheinigung reichte.
Nur:Nach knapp 4 Monaten gabs über 200 Fälle mit getürkten Tüvstempeln.
Is durch ne Bekannte ans Licht gekommen.
Gab mächtig Punk im Amt.
Seitdem nich mehr,nur noch mit allen Papieren.Wie früher.g
Gruß Frank!
Nur die FZV,STVZO,STVO sind bundesweit gültig.
Wer sich da weit ausm Fenster lehnt müßte man mal durchziehen,wenn man Bock und Zeit hat.
Ja das mit den Berichten kenn ich.
Wetten das Frankfurt das auch schnell wieder abschafft?
Gab hier letztes Jahr in ******* nen großen Knall.Da brauchte man das auch nich mehr,wollten wohl Arbeit sparen-Stempel inne Bescheinigung reichte.
Nur:Nach knapp 4 Monaten gabs über 200 Fälle mit getürkten Tüvstempeln.
Is durch ne Bekannte ans Licht gekommen.
Gab mächtig Punk im Amt.
Seitdem nich mehr,nur noch mit allen Papieren.Wie früher.g
Gruß Frank!