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LKW Zulassung oder nicht???

Verfasst: 02.03.2012, 22:39
von ketchubmann
Moin,


ich fahr schon seit nen 1 1/2 Jahr mein VW T3
PS:
-Diesel 1.6.
LKW geschloss. Kasten
.baujahr 1984
erstzulassung 1987


so ich habe vorn 1 Beifahrersitz und hinten hab ich ne 3-Sitzerrückbank drin da ich Frau und Kind ja auch mitnehmen will^^
als Trennwand habe ich ein Gitter drin..einen 3-punkt-gurt für Kindersitz und 2 Beckengurte sind da eingebaut
die hinteren Scheiben sind zugemacht mit Blechen
ich hab den Bus aber so schon gekauft und er hatte vorher auch ne LKW Zulassung ..nur ne 2er sitzbank drin

jetz bin ich in ne Polizeikontrolle reingeraten und ein gut gelaunter Polizist meinte ich soll doch die Sitzbank rausbauen weil das Steuerbetrug ist ....das Problem was ich nur habe ist das in meiner vom Finanzamt abgestempelten Zulassung 6 Sitze für meinen Bulli eingetragen hab und jetz will der mir sagen das ich die sitzbank rausmachen muss weils ja kein lkw mehr is wegen Bezahlerei
Wie issn da jetz die Sachlage?
ich habe eben den Bulli erst seit kurzer Zeit und bin allgemein noch bissl überfragt weil bis jetzt hatte ich schon viele Polizeikontrollen und da haben die nie etwas gesagt weils ja eben in der Zulassung auch drin steht..bloß dieser Polizist meint auf einmal das die raus soll..zum Glück erstmal nur mündlich


lg :-)

Re: LKW Zulassung oder nicht???

Verfasst: 03.03.2012, 01:18
von moere
naja für ne LKW Zulassung muss min. 50% vom Fahrzeug Ladefläche sein.
Also bei ner mittleren Sitzbank ist das nicht erfüllt.

Hat der Polizist wohl recht ... und schön, dass er es nur mündlich gemacht hat!

Und um hinten legal Sitzplätze zu haben braucht man noch zusätzliche Fluchtwege also Fenster!


Leider kann ich grad keine Quellen zitieren.

---
Jan

Re: LKW Zulassung oder nicht???

Verfasst: 03.03.2012, 05:51
von 3t3
Der Beamte irrt. Es handelt sich nicht um Steuerhinterziehung, denn das Fahrzeug ist mit der eingetragenen Anzahl Sitzplaetzen als LKW zugelassen. Das ist auch grundsaetzlich kein Problem - beispielsweise hat meine Doka auch 6 Sitzplaetze und ist als LKW eingetragen.

Allerdings sind die Sitzplaetze hinten vermutlich wegen fehlender Fenster nicht erlaubt. Fragt sich nur, ob und wer das erlaubt hat und ob es da Ausnahmen gibt. Und, wer dafuer zustaendig ist, diesen etwaigen Fehler zu beheben. Auch die 50%-Regel ist ein Hinweis auf eine fehlerhafte Einordnung, wobei man durchaus in einem LKW hinten eine Sitzbank haben kann, wenn man die ein wenig nach vorne versetzt (soweit ich weiss). Und die Polizei ist definitiv auch nicht der Ansprechpartner, um die Einhaltung der (unverbindlichen) 50%-Regel zu begutachten.

Kurz: rechtlich bist Du auf der sauberen Seite; zumindest solange, bis ein Streifenhoernchen eine TUeV-Vorfuehrung wegen offensichtlich/vermeintlich fehlerhafter Eintragungen anordnet (falls er das ueberhaupt kann). Aber die wird dann kaum teurer werden als wenn Du dort freiwillig auflaeufst und die Sitzplaetze austragen laesst. Denn rein formal hast Du ja nichts falsch gemacht, was man Dir durch eine zusaetzliche Abgabe vergueten koennte.

Gruesse,
Axel

Re: LKW Zulassung oder nicht???

Verfasst: 04.04.2012, 12:52
von Maximi
Ich überlege gerade an wen du dich in so einem Fall wenden kannst? Einen Anwalt? Den TÜV? Eine Werkstatt? Ich finde das alles nicht so eindeutig. Auch hier im Thread sieht man ja dass die Meinungen ein wenig auseinander gehen. Ich würd an deiner Stelle versuchen mich da genauer zu informieren bevor es am Ende doch noch zu einer Anzeige oder so kommt.

Re: LKW Zulassung oder nicht???

Verfasst: 04.04.2012, 17:31
von Domi
3t3 hat geschrieben:Denn rein formal hast Du ja nichts falsch gemacht, was man Dir durch eine zusaetzliche Abgabe vergueten koennte.
Axel
Wie sagt man so schön, Unwissen schützt vor Strafe nicht...
Und rein formal gehen ja auch 6 Sitzplätze in einer Doka nicht mit den Richtlinien konform... :kp

Re: LKW Zulassung oder nicht???

Verfasst: 25.04.2012, 22:44
von MopedHeinz
3t3 hat geschrieben: Allerdings sind die Sitzplaetze hinten vermutlich wegen fehlender Fenster nicht erlaubt. Fragt sich nur, ob und wer das erlaubt hat und ob es da Ausnahmen gibt. Und, wer dafuer zustaendig ist, diesen etwaigen Fehler zu beheben. Auch die 50%-Regel ist ein Hinweis auf eine fehlerhafte Einordnung, wobei man durchaus in einem LKW hinten eine Sitzbank haben kann, wenn man die ein wenig nach vorne versetzt (soweit ich weiss). Und die Polizei ist definitiv auch nicht der Ansprechpartner, um die Einhaltung der (unverbindlichen) 50%-Regel zu begutachten.
l
Kommt auch auf das FA an?
Das lokale FA wollte Trennwand + Verblendung d. Sitzbank- u. Gurtbefestigung. ( Waren sogar noch human und ersparten mir
die Verblechung der Fenster.
Sitzbank hätte man vorab beim TÜV absegnen lassen müssen; der Tüv wollte aber keine Abnahme genehmigen.

Vermutlich müsste zumindest hinter der Mittelbank(zw. B+C-Säule) ein Netz oder eine Trennwand eingebaut werden?
Werde d. LKW-Eintragung b. Benziner austragen/umschlüsseln lassen.