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LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 27.07.2014, 18:36
von piratenlilli
Hei,

nun wollen wir eigentlich endlich los mit dem neuen Bulli, den wir mühsam innen ausgebaut haben, da kommt ein plötzlicher komischer Bescheid! Im fahrzeugschein eingetragen als F-Klasse LKW und Typ PKW, soll ich nun 680 Euro Steuern zahlen - PKW halt...Machen die auch mal Fehler oder was hab ich nun falsch verstanden?
Nun sind wir ratlos!

Dazu kommt: was meint ihr, wir haben eine Bank udn eine Trennwand eingebaut, müssen wir damit besser zum TÜV bevor wir in den Urlaub starten? Und was passiert, weil die Bank Gurte hat, wenn ich eigentlich die LKW Zulassung behalten will? Der Tp beim TÜv am Telefon meinte ja, ihm ginge es nur um die Ladefläche.
Wenn ich nun laut Zoll eh ein PKW bin, dann kann ich auch eh auf der Bank jemanden mitnehmen hinten, oder?
PUH - was ein Stress...
habt Dank ihr Vielen !

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 27.07.2014, 19:00
von TottiP
Eine Bank mit Gurten deklariert den Bus nun mal zum PKW, da die Ladefläche das geforderte Maß unterschreitet.
Um nun einen LKW zu haben, darf hinten keine Bank sein. Entweder oder...

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 08.09.2016, 13:48
von TJ2013
Hallo,

und sorry wenn ich mich da als Neuling einmische, aber da ich gerade heute erst ein Telefonat mit unseren Ämtern und Tüv hatte bzgl. der Anmeldung unserer Doka würde ich gerne was dazu schreiben ohne eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen.

Die Tüv Hotline hat mir heute folgendes mitgeteilt:

1.Jeden Fahrzeug kann die vorherige Zulassung entzogen werden bzw abgeändert werden, aufgrund der Einschätzung des Prüfers. Das heißt eine Doka mit Lkw Zulassung kann aufeinmal eine Pkw Zulassung erhalten und andersrum, also von Pkw Zulassung auf Lkw Zulassung.
2.Ja ich weiß in der Beschreibung bezüglich des Verhältnis zwischen Fahrgastraum und Ladefläche wird immer von einer prozentualen Fläche geredet, gemeint ist jedoch wirklich nur die Länge von Pedal bis zur Ladeklappe. Hierbei muss die Ladefläche mindestens 51 % oder mehr der Gesamtlänge betragen, dann dürfen auch 3-5 Sitze verbaut sein. Bei einen Bus endet der Fahrgastraum an der Stelle, wo die letzte Halterung der letzten Sitze angebracht ist sofern keine Trennwand eingebaut ist. Ist doch eine Trennwand eingebaut gilt von Pedal bis Trennwand der Fahrgastraum und ab Trennwand bis Ladeklappe die Ladefläche.
3.Sollte aufgrund der einzelnen Längen, beide Bereiche gleiches Maß haben, obliegt die Entscheidung dem Prüfer, der dann auf den alltäglich Gebrauch zurück greift. Jenachdem als was man das Fahrzeug angemeldet haben möchte, sollte man seine Aussagen treffen (wahrheitsgemäß sollten sie dennoch sein eure Aussagen).

Beispiel auf unsere persönlichen Verhältnisse und unsere Doka.
Wir würden unsere Doka jeden Tag zu privaten Zwecken zur dauerhaften 2 Personenbeförderung nutzen, wollen aber auch 3-5 Sitze haben, falls wir Nachwuchs bekommen oder unerwarteten Besuch mitnehmen wollen und die Ladefläche dient uns mehrfach wöchentlich als Ladefläche für unser Angelzubehör das im Fahrgastraum keinen Platz finden würde, sowie zum Transport unserer Hunde, da man die ja nicht auf den Sitzen haben möchte und außerdem würden wir das Fahrzeug ohne große Umbauten als Wohnmobil ähnliches Fahrzeug für unsere Angelreisen an die Küste oder nach Dänemark nutzen.

Jetzt könnte der TüV Prüfer argumentieren, dass die Hauptnutzung einen PKW gleich kommt und erteilt eine PKW Zulassung.
Ein anderer Prüfer argumentiert jedoch, dass die Hauptnutzung nur für Zwei Personen ausgelegt ist und somit eher einen LKW ähnelt und somit eine LKW Zulassung erteilt. Hierbei kann es nur sein das Sitz 3 bis 5 keine regulären Gurte haben dürfen sondern wie bei einen Notsitz als Beckengurt verankert werden müssen.

Ihr seht, eine Vorstellung beim Tüv ist zwingend notwendig und daraus resultierend ggfs auch ein weiterer Umbau.

Liebe Grüße eure Jenny von TJ2013

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 28.11.2016, 07:44
von bu-bi
Moin,

nur hat leider die Zulassung nichts(!) mit der Versteuerung zu tun!

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 28.11.2016, 08:36
von 3t3
Was wiederum nur eine (sarkastische) Bemerkung zur Praxis sein kann, denn im Kraftfahrzeugsteuergesetz steht sehr, sehr deutlich an prominenter Stelle (in Par.2(2)), dass die Besteuerung gemaess der Fahrzeugart gemaess Zulassung zu erfolgen hat.

Bezüglich der Legende, dass das Verhältnis Ladefläche/Fahrgastraum maßgeblich sei: bis vor ein paar Jahren gab es tatsächlich einen derartigen Passus im KraftStG, mit Hilfe dessen eine Einordnung vorgenommen werden sollte, ob ein Fahrzeug als PKW besteuert werden darf - dazu war ein hinreichend großer Anteil der Fahrgastfläche erforderlich. Dieser Passus wurde ersatzlos gestrichen.

Auch wenn es keinen großen Spaß macht: es lohnt sich, das Gesetz durchzulesen. Ich fürchte, man weiß danach mehr über die rechtlichen Grundlagen als manch ein Mitarbeiter des Zolls...

Gruß, Axel

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 29.11.2016, 07:35
von Tappi
Hatte letztens das gleiche Problem mit der Doka.
Vorn 3 Sitze; dann Trennwand; dann (eingetragen) Rückbank mit Gurten = NEU PKW-Besteuerung
Als der Bescheid vom Zollamt kam, das er jetzt PKW sei, hab ich nachgefragt: Ja aber beim Finanzamt war er doch schon immer als LKW besteuert.
Die Antwort: Die hatten dann keine Ahnung und ich hätte eben die Jahre vorher Glück gehabt. :gr
Hat ja auch nie einer bemängelt. Selbst die früheren TÜV's hat's nicht gejuckt.

Bin dann zum Graukittel meines Vertrauens.
Resultat:
Vorn immer noch 3 Sitze; dann Trennwand; hinten die Bank raus und :-bla gaanz wichtig, die Gurtbefestigungen UNBRAUCHBAR (Schraube festschweissen) machen. Nun brauchen wir den hinteren Teil der Kab nicht für Mitfahrer (ausser Hunden). Hab mir dafür einen flexiblen Kocher und ein Klo eingebaut. Gepennt wird eh auf der Pritsche.

Und siehe da, ab da war er wieder LKW !! :dance

Beim (geschlossenen) Transporter/Bus würde ich versuchen, das die hintere Fläche größer ist als der "Fahrgastraum". Also die Trennwand direkt hinter den Fahrer-/Beifahrersitz. Dann dürfte es wieder passen. Oder eben die Bank rausschmeissen (hast dann auch besseren Durchgang nach hinten, wenn ihr eh als WoMo/ oder s.ä. ausgebaut habt). Musst aber die Gurtpunkte unbrauchbar (s.o.) machen.

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 06.01.2017, 11:54
von Bustuner
Dann bin ich ja mal gespannt, was die zu meinem Kasten sagen. Trennwand, aber Fenster in den Türen.
Und....war schon immer als LKW zugelassen. Das letzte mal aber noch beim Finanzamt gelistet und nicht beim Zoll.

btw, kontrolliert das Finanzamt demnächst an der Grenze? :hehe

Re: LKW Zulassung aber PKW Steuer? Hilfe?!

Verfasst: 06.01.2017, 12:45
von macone
Die Finanzämter gehen da auch unterschiedlich vor. Bei unserem geschlossenen BW Bus damals waren keine Fenster erlaubt hinten, außer Heckscheibe. Statt der Trennwand wurde aber auch ein fest installiertes Netz anerkannt. Dem TÜV war das alles Wurst, der hätte den Bus auch mit Fenstern als LKW eingetragen.